FAQ Rehabilitation
Frequently Asked Questions | rehaspezifische Messungen
FAQs
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VON DER DATENERHEBUNG BIS ZUR PUBLIKATION
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Wie erfolgt der Prozess von der Datenerhebung bis zur Publikation?
Die rehaspezifischen Messungen sind Vollerhebungen für stationäre Patientinnen und Patienten, die zwischen dem 01.01. und dem 31.12. des entsprechenden Datenjahrs austreten. Der ANQ kommuniziert den Kliniken die Messvorgaben und etwaige Anpassungen frühestmöglich und veröffentlicht sie auf dem ANQ-Webportal. Über die Online-Plattform RehaCompass des ANQ-Kooperationspartners w hoch 2 können die Kliniken ihre Daten unterjährig prüfen und zum Stichtag der Datenlieferung final abgeben (Stichtag ist normalerweise Ende Februar des Folgejahres). Die klinikspezifischen Ergebnisse werden auf einem Dashbaord bereitgestellt und einmal jährlich an die ANQ-Kooperationspartnerin Charité – Universitätsmedizin Berlin übermittelt. Diese nimmt die nationale Auswertung vor. Die national vergleichende Ergebnispublikation erfolgt hauptsächlich in einem zusammenfassenden Bericht sowie auf dem ANQ-Webportal.
Vor der transparenten Publikation auf dem ANQ-Webportal erhalten die Kliniken die Möglichkeit, ihre Ergebnisse in einer geschützten Testumgebung einzusehen und zu kommentieren. Diese Kommentare werden zusammen mit den Messergebnissen auf dem ANQ-Webportal aufgeschaltet. Die Aufschaltung wird von einer Medienmitteilung begleitet. Die ANQ-Mitgliederorganisationen prio.swiss, MTK, GDK/Kantone und H+ Die Spitäler der Schweiz erhalten die publizierten Auswertungen in Form einer Partnerauswertung.
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Wie erfolgt der Prozess von der Datenerhebung bis zur Publikation?
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REGISTRIERUNG UND DISPENSIERUNG
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Wann wird eine Klinik von einer Messung dispensiert?
Kann ein Leistungserbringer eine der vorgegebenen ANQ-Messungen aus objektiven Gründen nicht durchführen, hat er nach Nationalem Qualitätsvertrag ANQ 2011 (Abschnitt III, Absatz 4) die Möglichkeit, ein begründetes schriftliches Dispensgesuch an den ANQ zu stellen. Als objektiver Grund gilt beispielsweise die Schliessung einer Klinik innert Jahresfrist. Dispensierte Kliniken werden in der Liste «Messbeteiligung/Dispens» auf der Messergebnisseite des entsprechenden Messjahrs aufgeführt.
Geringe Fallzahlen, mangelnde personelle und finanzielle Ressourcen oder die mangelnde Eignung der Messung sind keine ausreichenden Gründe für eine Dispensierung.
Für die pädiatrische Rehabilitation besteht aktuell keine ANQ-Messpflicht. Aus formalen Gründen müssen Kliniken mit pädiatrischem Rehabilitationsangebot ein Dispensgesuch beim ANQ einreichen.
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Welche Klinikstandorte müssen registriert werden und wie erfolgt die Registrierung?
Kliniken, die dem Nationalen Qualitätsvertrag ANQ 2011 beigetreten sind, müssen die Eröffnung neuer Standorte unverzüglich der ANQ-Geschäftsstelle mitteilen. Die standortgetreue Datenerfassung und Auswertung (nach bur-Standort) gehören zum Kernauftrag des ANQ. Die Registrierung neuer Standorte erfolgt mittels Registrierungsformular (Download Rehabilitation).
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Weshalb müssen auch Kliniken mit einer geringen Fallzahl an den ANQ-Messungen teilnehmen?
Die Kliniken haben mit den Kostenträgern Leistungsvereinbarungen bzw. Tarifverträge, welche den Nachweis der Qualität – unabhängig von der Grösse einer Klinik – einschliessen. Der ANQ sieht in einer geringen Fallzahl keinen Dispensierungsgrund. Aufgrund der limitierten statistischen Aussagekraft werden geringe Fallzahlen in den Ergebnissen aber ausgewiesen.
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Wann muss eine Klinik an der Messung teilnehmen?
Grundsätzlich gilt eine Messpflicht für alle Kliniken, die dem Nationalen Qualitätsvertrag ANQ 2011 beigetreten sind. Die Messungen des ANQ-Messplans Rehabilitation sind somit für alle Einrichtungen der Rehabilitation verpflichtend, unabhängig von der Art ihres stationären Angebots. Normalerweise werden diese Fälle über die SwissDRG AG Tarifstruktur ST Reha abgewickelt. Für die Paraplegiologie und die Frührehabilitation gilt seit 01.01.2024 eine vom ANQ-Vorstand bewilligte Ausnahme. Diese Bereiche werden im ANQ-Messplan Rehabilitation geführt, obwohl sie über die Tarifstruktur SwissDRG abrechnen. In Bezug auf die Messpflicht spielen Fallzahlen und das Vorliegen von weiteren Leistungsaufträgen keine Rolle. Die Rehakliniken erfassen alle Patientinnen und Patienten, die für einen stationären Aufenthalt eintreten, unabhängig vom geplanten Austrittsdatum und unabhängig von anderen Merkmalen wie zum Beispiel Alter, Diagnose, Versicherungsstatus oder Herkunft (Vollerhebung).
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Wann wird eine Klinik von einer Messung dispensiert?
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MESSPLAN UND DATENERHEBUNG
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Welche Messinstrumente müssen bei welchem Rehabereich angewendet werden?
Der ANQ sieht in Anlehnung an das Definitionspapier «DefReha©» von H+ neun Rehabereiche vor. Genaue Vorgaben zur Erfassung finden sich im Verfahrenshandbuch des entsprechenden Messjahres.
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Wer bestimmt die Zuordnung der Patientinnen und Patienten zu einem Rehabereich?
Die Bestimmung erfolgt in der Rehabilitationsklinik. Es liegt in der Verantwortung der Kliniken, den Rehabereich entsprechend den kantonalen Leistungsverträgen/Tarifverträgen zu wählen. Für den ANQ ist entscheidend, dass die für diesen Rehabereich vorgeschriebenen Messungen durchgeführt werden.
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Wie wird ein Testabbruch dokumentiert?
Einzig beim Leistungstest (6-Minuten-Gehtest) ist ein Testabbruch möglich, wenn die Gehdauer von 6 Minuten nicht erreicht wurde. In diesen Fällen muss ein Abbruchgrund erfasst werden. Mehr Informationen dazu finden sich im Verfahrenshandbuch.
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Wie wird ein Testverzicht (Nicht-durchführung einzelner Messungen) dokumentiert?
Von einem Testverzicht spricht man z.B., wenn eine Patientin oder ein Patient die Messteilnahme ablehnt. Im Gegensatz zu einem Dropout hat ein Testverzicht keinen Ausschluss des Falles aus dem Messprogramm zur Folge.
Kann eine Messung wegen eines Testverzichts nicht durchgeführt werden, sind die allfälligen weiteren Ein- bzw. Austrittsmessungen trotzdem durchzuführen. Gleiches gilt für ein Versäumnis: Hat eine Klinik beispielsweise eine Eintrittsmessung versäumt, sind allfällige weitere Eintrittsmessungen bzw. die Austrittsmessungen durchzuführen. Testverzichtsgründe können nur bei Leistungstests und Patientenfragebogen geltend gemacht werden, jedoch nicht bei Fremderhebungen (Bsp. EBI). Ein Testverzicht ist bei jedem Patientenfragebogen und jedem Leistungstest separat zu begründen. Ebenfalls ist das Erhebungsdatum zu erfassen (= Datum, an dem die Messung eigentlich hätte stattfinden sollen). -
Wie wird ein Dropout dokumentiert?
Ein Dropout hat einen Ausschluss des Falles aus dem ANQ-Messprogramm zur Folge. Die Daten dieser Fälle sind jedoch trotzdem zu übermitteln, da Dropouts separat berichtet werden. Ab 2026 müssen das Vorliegen eines Dropouts sowie das Datum des Dropouts (Tag des Behandlungsabbruchs bzw. Reha-Austritts) nicht mehr in den Datensätzen angegeben werden. Die Dropouts werden auf Grundlage der im SpiGes-Datensatz vorliegenden Informationen datenbasiert definiert und ausgewertet.
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Wie werden innerhalb einer Messung einzelne fehlende Werte angegeben?
In den Patientenfragebogen können fehlende Angaben auftreten (missings). Diese sollen bei der elektronischen Datenaufbereitung ebenfalls dokumentiert werden, d.h. das Datenfeld soll nicht einfach leer bleiben, sondern mit «NA» ausgefüllt werden. Bei den Fragebogen, die von Behandelnden ausgefüllt werden, müssen alle Items vollständig erfasst werden (fehlende Werte sind nicht vorgesehen).
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Welche Messinstrumente müssen bei welchem Rehabereich angewendet werden?
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DATENÜBERMITTLUNG
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Muss die Fallidentifikationsnummer (fall_id) in alle Dateien eingefügt werden?
Die Fallidentifikationsnummer (fall_id) muss in allen Datensätzen vorliegen. Ansonsten ist keine Zusammenführung der Daten pro Patientin oder Patient möglich und die Daten können nicht in die Auswertung einfliessen. In jedem Datensatz ist für die Angabe der fall_id ein Datenfeld vorgesehen.
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Was ist beim Anlegen der Mess-Datensätze zu beachten?
Es müssen pro Patientin oder Patient (jede fall_id) jeweils zwei Zeilen in den Dateien angelegt werden; eine Zeile für die Eintrittsmessungen und eine für die Austrittsmessungen. Diese sind als CSV, XLSX, TXT, DAT oder RDS-Dateien via RehaCompass zu übermitteln.
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Welche Patientendaten sollen in den Dateien für den jeweiligen Datenliefertermin enthalten sein?
In den Datensätzen sollen die Daten aller Patientinnen und Patienten enthalten sein, die innerhalb des definierten Erfassungszeitraumes (01.01. bis 31.12.) austreten. Für diese Patientinnen und Patienten müssen vollständige Datensätze vorliegen.
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Wie und wann müssen die Daten final abgegeben werden?
Die einzelnen Datensätze müssen gemäss Vorgaben im Datenhandbuch des entsprechenden Messjahrs aufbereitet und spätestens bis Ende Februar (des Folgejahres) über RehaCompass final abgegeben werden.
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Welche SpiGes-Daten sind zu übermitteln?
Die klinikeigenen SpiGes-Daten im Format des BFS sind ab Messjahr 2026 als XML-Datei bei der finalen Datenabgabe via RehaCompass zu übermitteln. Hierfür gelten die jeweils aktuellen Vorgaben des BFS. Das Datenhandbuch des entsprechenden Messjahres enthält alle Angaben zu den Variablen, welche im Rahmen der ANQ-Datenlieferung mindestens bereitgestellt werden müssen.
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Muss die Fallidentifikationsnummer (fall_id) in alle Dateien eingefügt werden?
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ONLINE-PLATTFORM REHACOMPASS
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Kann ich die Daten auch unterjährig prüfen?
Die klinikspezifischen Daten eines laufenden Messjahrs können jeweils ab Frühjahr unterjährig auf RehaCompass hochgeladen werden, um frühzeitig systematische Formatfehler oder Datenqualitätsprobleme zu erkennen.
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Was ist RehaCompass?
RehaCompass ist eine Online-Plattform zum Datenupload, zur Datenprüfung und -abgabe sowie zum Abruf der klinikspezifischen Ergebnisse.
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Wie erhalte ich Zugang zu RehaCompass?
Pro Klinikstandort wird ein zentraler Adminzugang eingerichtet. Für die Registrierung der zuständigen Klinikadministratorinnen und -administratoren wenden Sie sich bitte an den ANQ-Kooperationspartner w hoch 2, reha@w-hoch2.ch.
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Kann ich die Daten auch unterjährig prüfen?
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AUSWERTUNG UND PUBLIKATION
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Wo sind Informationen zur Auswertungs- und Publikationsmethodik verfügbar?
Gestützt auf die Statuten des ANQ (Art. 16 Abs. 2) legt der Vorstand des Vereins nationale Regeln zur Transparenz und zum Umgang mit Daten im Rahmen seiner Tätigkeiten fest. Er erlässt zu diesem Zweck ein Datenreglement. Basierend darauf erlässt er zudem Anforderungen an Auswertungs- und Publikationskonzepte, welche die Basis für die fachspezifischen Auswertungs- und Publikationskonzepte bilden. Für den Fachbereich Rehabilitation ist dieses im Downloadbereich verfügbar.
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Wann sind die klinikspezifischen und nationalen Ergebnisse verfügbar?
Die wichtigsten Meilensteine und Zeitpunkte ab Datenlieferung bis zur transparenten Publikation der rehaspezifischen Messungen sind auf der Messinformationsseite unter Termine oder im Downloadbereich verfügbar.
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Wo und wann können klinikeigene Kommentare zu den Messergebnissen platziert werden?
Unternehmens- und/oder Organisationsentwicklungsprozesse, u.a. betreffend ANQ-Messungen, können die klinikspezifischen Messergebnisse beeinflussen, welche im Rahmen der transparenten Publikation erläutert werden möchten. Diese Möglichkeit steht den Kliniken gemäss ANQ-Datenreglement während einer Kommentierungsphase zu. Informationen zum Zeitpunkt können den Publikationsplänen im Downloadbereich entnommen werden. Die ANQ Fachbereich Rehabilitation sendet den Kliniken zum Start dieser Phase alle nötigen Informationen zu.
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Welche Verbesserungsmöglichkeiten lassen sich aus den ANQ-Messergebnissen für Spitäler und Kliniken ableiten?
Die Ergebnisse bilden relevante Qualitätsaspekte für eine bestimmte Stichprobe in einem definierten Zeitraum ab. Die Daten machen wissenschaftlich fundierte Aussagen zu Teilaspekten der Behandlungsqualität. Aufgrund dieser Erkenntnisse können Spitäler und Kliniken gezielt Massnahmen zur Verbesserung ihrer Qualität entwickeln. Als Basis dienen primär die klinikspezifischen Ergebnisse im Dashboard von RehaCompass.
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Wo sind Informationen zur Auswertungs- und Publikationsmethodik verfügbar?