FAQ Akutsomatik
Unsere FAQs enthalten Basiswissen und geben verständliche Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den ANQ und seine Qualitätsmessungen. Folgende FAQs betreffen den ANQ-Fachbereich Akutsomatik.
Sturz & Dekubitus
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FRAGEN ZUR ORGANISATION UND METHODE GENERELL
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Wie sieht das Verfahren zur Überprüfung der Datenqualität (z. B. Audit) konkret aus?
Derzeit sind keine spezifischen Audits zum Thema Dekubitus und Sturz seitens des ANQ geplant. Gemäss dem Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG können externe Audits durchgeführt werden. Die Schwerpunkte der Audits in der Akutsomatik sind im Anhang 2 zum Qualitätsvertrag festgehalten.
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Was ist das Messhandbuch und wo ist es zu finden?
Das Messhandbuch/Messmanual stellt das zentrale Arbeitsinstrument für die Vorbereitung und Durchführung der Messung Sturz und Dekubitus dar. Darin sind alle notwendigen Schritte für die Durchführung der Messung im Detail beschrieben.
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Warum wird die Pädiatrie ausgeschlossen?
Die Messung «Dekubitus bei Kindern» ist derzeit nicht im ANQ-Messplan enthalten. Die Messung ist jedoch so konzipiert, dass sie zukünftig im pädiatrischen Bereich eingesetzt werden kann. Ziel des ANQ ist es, diese Messung bald auch für die Pädiatrie zugänglich zu machen.
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Wird es auch weiterhin freiwillige Indikatoren geben? Z.B. Mangelernährung?
Zurzeit nicht.
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Wem gehören die individuellen Auswertungen der Spitäler/Kliniken?
Die individuellen Spitalauswertungen gehören den Spitälern und Kliniken. Der ANQ hat keinen Zugriff auf diese Daten (in den Dashboards).
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Weshalb wurde der Beobachtungs- und Datenlieferungszeitraum nicht mit der Datenlieferung SpiGes abgestimmt (z.B. Beobachtungszeitraum Ende Jahr, Datenlieferung im Folgejahr)?
Der Qualitätsausschuss hat den Zeitpunkt des Beobachtungszeitraums und der Datenlieferung aus organisatorischen Gründen im Jahresverlauf (Feiertage, Ferien etc.) empfohlen. Der von Februar bis Ende April reichende Beobachtungszeitraum hat den Vorteil, dass die Datenerhebung und die Ergebnispräsentation im selben Kalenderjahr stattfinden können. Nachteilig ist jedoch, dass neben der SpiGes-Datenlieferung eine separate Datenlieferung für die Messung durchgeführt werden muss. Dies widerspricht dem Once-only-Prinzip und kann für die Spitäler mit einem Mehraufwand verbunden sein. Der Zeitpunkt des Beobachtungszeitraums und der Datenlieferung wird zukünftig erneut evaluiert und gegebenenfalls angepasst.
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Wo sind die Präsentationsfolien der Online-Dialoge und -Schulungen zu finden?
Die Präsentationsfolien sind auf der ANQ-Webseite über folgende Links abrufbar:
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Warum wurde der Beobachtungszeitraum auf 3 Monate festgelegt?
Die 3 Monate stellen einen Kompromiss dar, der so durch den ANQ unter Einbezug des Qualitätsausschuss Sturz und Dekubitus (QA) festgelegt wurde. International werden sehr unterschiedliche Zeiträume berücksichtigt, weshalb es bezüglich Beobachtungszeitraum keine klaren Empfehlungen gibt. 3 Monate haben den Vorteil, dass auch kleinere Spitäler/Kliniken eine robustere Anzahl Fälle einschliessen können. Es wurde auch diskutiert, die Daten eines ganzen Jahres einzuschliessen. Die Idee wurde verworfen, weil das Ziel darin besteht, sobald die Messung etabliert ist, die Ergebnisse im selben Jahr zu veröffentlichen, in dem die Daten erhoben wurden.
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Im Rahmen der Machbarkeitsabklärung wurde überlegt, auch Medikamente/Medikamentengruppen als Einflussvariable auf Sturz und Dekubitus zu erfassen. Werden diese mit der neuen Methode erfasst?
Im Rahmen der Machbarkeitsabklärung der Messung Sturz und Dekubitus wurde geprüft, ob Medikamente/Medikamentengruppen als potenziell wichtige Kontextinformationen für die Risikoadjustierung von den Spitälern einheitlich und zuverlässig exportiert werden können. Aufgrund der Erkenntnisse und des erwarteten Aufwands im Verhältnis zum erwarteten Nutzen wurde entschieden, Medikamente/Medikamentengruppen im Datenexport nicht zu berücksichtigen.
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Werden Wöchnerinnen auch in die Messung eingeschlossen?
Ja, Wöchnerinnen werden ebenfalls in die Messung eingeschlossen, wenn sie die Ein- und Ausschlusskriterien im Messhandbuch gemäss Kapitel 3.3 entsprechend erfüllen.
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Werden Patientinnen/Patienten auch dann in die Messung einbezogen, wenn sie nur eine Nacht stationär behandelt werden?
Ja, alle Patientinnen/Patienten werden in die Messung eingeschlossen, sobald sie eine Nacht stationär behandelt wurden (Mitternachtsregel) und die weiteren Ein- und Ausschlusskriterien gemäss Kapitel 3.3 im Messhandbuch erfüllen.
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In der Variablenliste wird unter Hauptstandort beschrieben, dass der Standort, an dem die Hauptkosten angefallen sind, exportiert werden muss. Bedeutet dies, wenn der Dekubitus im Standort 1 entstanden ist, die Patientin/der Patient aber im Standort 2 die meisten Kosten generiert, nur die Daten des Standort 2 exportiert werden müssen?
Da jeder Standort einen eigenen Datenexport durchführen muss, soll unter der Variable «burnr» jeweils die achtstellige Nummer des Standorts gemäss dem Betriebs- und Unternehmensregister des BFS exportiert werden. Pro Standort ist jeweils der gesamte Fall vom Eintritts- bis zum Austrittsdatum an diesem Standort zu exportieren, unabhängig davon an welchem Standort die meisten Kosten angefallen sind. Obwohl es sich bei dieser Variable offiziell um eine SpiGes-Variable handelt, wurden die Erläuterungen in Tabelle 3 zur Variable «burnr» im Messhandbuch ab Version 1.3 entsprechend angepasst und nicht eins-zu-eins von SpiGes übernommen.
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Warum müssen Wiedereintritte als neuer Fall aufgeführt werden, wenn sie innerhalb der SwissDRG-Zeit als ein Fall zählen?
Wie in Kapitel 3.3.3 des Messhandbuchs beschrieben, gibt die Falldefinition vor, dass jede Hospitalisation als ein Fall zu berücksichtigen ist, unabhängig davon, ob es sich um einen Wiedereintritt handelt. Im Gegensatz zu den SwissDRG-Vorgaben erfolgt bei dieser Messung keine Fallzusammenführung.
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Als Ausschlusskriterium wurde Rehabilitation genannt. Sind alle Fälle ausgeschlossen trotz SwissDRG?
Nein. Folgendes Ausschlusskriterium gemäss Kapitel 3.3.2 im Messhandbuch ist entscheidend: von der Messung ausgeschlossen sind Patientinnen/Patienten aus allen Fachbereichen, deren Leistungen nicht über das DRG-Tarifsystem abgerechnet werden. Dementsprechend sind bspw. die Fälle einer geriatrischen Rehabilitation auszuschliessen, die Fälle einer Akutgeriatrie hingegen einzuschliessen.
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Wie ist die Handhabung bei internen Verlegungen innerhalb einer Spitalgruppe, wo keine neue Fallnummer generiert wird?
Da pro Standort ein Datenexport durchgeführt wird, ist es unproblematisch, wenn die Patientin/der Patient pro Standort die gleiche Fallnummer behält (pro Standort erscheint der Fall trotzdem nur einmal). Es sei denn eine Patientin/ein Patient wird mehrmals in einer Spitalgruppe verlegt, d.h. weisst mehrere Episoden an einem Spitalstandort auf. Hier sind die einzelnen Episoden (Fälle) zwar noch aufgrund des unterschiedlichen Ein- und Austrittsdatum differenzierbar, aber allenfalls wäre eine zusätzliche Stelle bei der Fallnummer hilfreich, z.B. Fall 100 bei der ersten Episode = Fall 1001, bei der zweiten Episode = Fall 1002 etc.
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Weshalb wird für die Erfassung der Operationen während des Spitalaufenthaltes (Variable «surgery») nicht die SpiGes Variable behandlung_beginn mit Wert „JJJJMMTThhmm“ verwendet?
Die Definition einer Operation während des Spitalaufenthalts wurde in Zusammenarbeit mit dem Qualitätsausschuss festgelegt und weicht von der Definition der SpiGes Variable «behandlung_beginn» ab. In der Weiterentwicklung ist zusammen mit dem Qualitätsausschuss zu prüfen, ob eine Angleichung an die SpiGes-Variable zielführend sein könnte. Aktuell gelten allerdings die im Messhandbuch zur Variable «surgery» beschriebenen Erläuterungen.
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Wie sind mehrere Operationen in der Variable «surgery» zu exportieren?
Wurden bei einem Fall mehrere Operationen durchgeführt, muss jede Operation anhand des Eingriffsdatums im Format «JJJJMMTThh» in der Variable «surgery» aufgeführt werden. Das bedeutet, dass bei drei Operationen alle drei Eingriffe im genannten Format exportiert und kommagetrennt in der Variable «surgery» aufgeführt werden.
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Können wir durch die KIS Anbieter Unterstützung erhalten im Datenexport?
Nein, dies ist schwierig da unterschiedliche KIS Systeme in unterschiedlichen Institutionen vorhanden sind. Auf dem ANQ-Webportal sind Institutionen aufgelistet, die an der Pilotmessung teilgenommen haben und bereit sind, andere Institutionen mit denselben KIS Systemen zu unterstützen.
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Gibt es Bestrebungen, mit den KIS-Anbietern einheitliche Lösungen zu finden, damit nicht jedes Spital eigene Lösungen entwickeln muss (KISIM, EPIC, etc.)?
Derzeit ist dies nicht vorgesehen. Der Markt für KIS-Anbieter in der Schweiz ist vielfältig. Auch wenn Spitäler/Kliniken die gleichen Systeme nutzen, sind diese oft auf die spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen Einrichtung zugeschnitten. Auf dem ANQ-Webportal sind Institutionen aufgelistet, die an der Pilotmessung teilgenommen haben und bereit sind, andere Institutionen mit denselben KIS Systemen zu unterstützen.
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Wann wird die «burnr» und wann wird «burnr_gesv» im Datenexport angegeben (siehe Variable «burnr» und die Erläuterungen zur Variable «eintritt_aufenthalt» im Messhandbuch, wo die Variable «burnr_gesv» erwähnt wird)?
Die SpiGes Variable «burnr_gesv» wird bei der Messung Sturz und Dekubitus nicht verwendet. Im Datenexport muss in der Variable «burnr» jeweils die standortspezifische BUR Nummer berücksichtigt werden.
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Soll bei Patientinnen/Patienten, die über den Notfall eintreten und anschliessend auf eine stationäre Abteilung verlegt werden, als Eintrittszeitpunkt der Zeitpunkt auf dem Notfall oder derjenige auf der stationären Abteilung entnommen werden? Ist die Notfallstation bei der Variable «w_code» zu berücksichtigen?
Bei Eintritt über den Notfall mit anschliessender stationärer Verlegung wird als Eintrittszeitpunkt das Eintrittsdatum und –zeit auf der Notfallstation verwendet und der Code der Notfallstation ebenfalls angegeben (MHB Kapitel 4.2).
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Soll bei der Variable «w_code» auf der Ebene der Stationen die komplette Verlegungshistorie mittels Eintritts-/Übertrittsdatum abgebildet werden oder soll nur die erste bei Eintritt und die letzte vor Austritt angegeben werden und sollen in der Verlegungshistorie Urlaube sowie Abwesenheiten ebenfalls berücksichtigt werden?
Es soll die komplette Verlegungshistorie bezüglich Station abgebildet werden. Zimmerwechsel auf derselben Station sind nicht relevant. Diese Verlegungshistorie soll primär dem Zweck dienen, dass die Spitäler im Dashboard auch Ergebnisse auf Stationsebene einsehen können. Dazu werden die Angaben benötigt, wann die Patientin/der Patient auf welcher Station hospitalisiert war. So kann beispielsweise ein Sturzereignis, das mit Datum erfasst wird, einer Station zugeteilt werden.
Der Eintritt auf der Notfallstation ist auch zu erfassen, damit die Verlegungshistorie komplett ist.
Abwesenheiten und Urlaube von Patientinnen und Patienten sind nicht zu erfassen, solange diese keinen Stationswechsel zur Folge haben. Dies vor dem Hintergrund, dass gemäss Einschätzung des Qualitätsausschusses Abwesenheiten und Urlaube im akutsomatischen Bereich keine bedeutende Rolle spielen. -
Wird die Messung Sturz und Dekubitus auch in anderen Fachbereichen durchgeführt?
In der Alterspsychiatrie wird neu der Indikator «Sturz» erhoben. Diese Messung folgt grundsätzlich derselben Methode wie die Messung Sturz und Dekubitus in der Akutsomatik, weicht jedoch in einzelnen Punkten, beispielsweise in Bezug auf die Dauer der Beobachtungsperiode, von dieser ab.
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Wenn der Austritt in Folge eines Todesfalles erfolgt, muss dieser Fall im Datenexport trotzdem berücksichtigt werden?
Gemäss «tarifaires suisse» gelten auch Aufenthalte im Spital/in der Klinik, die mit einem Todesfall enden, als stationäre Fälle (vgl. Kapitel 3.3.2 im Messhandbuch). Als Austrittsdatum ist das Datum des Todesfalls zu verwenden. Liegt dieses Datum in der Beobachtungsperiode und werden auch die weiteren Ein- und Ausschlusskriterien erfüllt, ist dieser Fall entsprechend auch im Datenexport zu berücksichtigen.
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Können Spitäler an der Messung teilnehmen, die noch keine elektronische Patientendokumentation haben?
Die Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Messung ist, dass ein Spital über ein elektronisches KIS verfügt. Sollte Ihr Spital noch nicht über ein solches System verfügen, nehmen Sie bitte mit ANQ Kontakt auf, um eine mögliche Befreiung (Dispens) von der Messung zu erhalten.
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Wie sieht das Verfahren zur Überprüfung der Datenqualität (z. B. Audit) konkret aus?
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FRAGEN ZU DEN OUTCOME-INDIKATOREN STURZ UND STURZ MIT STURZFOLGEN
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Wie lange nach einem Sturzereignis sollen die Sturzfolgen (ja/nein) erfasst werden?
Sturzfolgen werden ohne zeitliche Begrenzung erfasst.
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Wenn nach einem Sturz immer eine körperliche Untersuchung durch den Arzt erfolgt, gilt dies bereits als Sturz mit Sturzfolgen?
Nein. Dies wurde im Messhandbuch (ab Version 1.3) in Anhang A unter den Spezifikationen zur Definition wie folgt präzisiert:
«Weiterführende diagnostische Massnahmen in Folge eines Sturzes gelten unabhängig vom Befund als Sturzfolge (Beschluss QA, 2024). Die Ersteinschätzung nach einem Sturzereignis durch eine Fachperson (Pflege, Ärztin/Arzt, etc.) gilt jedoch nicht als weiterführende diagnostische Massnahme. Ein Sturz mit Sturzfolgen liegt erst dann vor, wenn die initiale Ersteinschätzung offensichtliche oder vermutete Verletzungen ergibt, die weiterführende diagnostische und/oder therapeutische Massnahmen erfordern und dadurch ein (finanzieller) Mehraufwand für das Spital/die Klinik entsteht (unabhängig vom Ergebnis). Dies ist beispielsweise der Fall, wenn zur Abklärung von Verletzungen eine Computertomographie (CT) oder eine regelmässige Überwachung des Bewusstseinszustandes (GCS-Überwachung) notwendig ist (Beschluss QA, 2025).»
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Wie ist im Sturzprotokoll mit Sturzfolgen umzugehen, die sich nicht direkt nach dem Sturz, sondern beispielsweise erst am nächsten Tag zeigen, sobald weiterführende Untersuchungen durchgeführt wurden?
Nach dem Sturzereignis identifizierte Sturzfolgen sollten dringend im initial angelegten Sturzprotokoll nachgetragen werden. Dies ist nicht nur von erheblicher klinischer Relevanz, sondern auch für die Datenqualität der Messung von entscheidender Bedeutung.
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Ist das Datum eines Sturzes mit Sturzfolgen zweimal zu berücksichtigen, einmal in der Variable «falls» und einmal in der Variable «injury»?
Ja, das ist richtig. Ein Sturz mit Sturzfolgen muss immer in beiden Variablen («falls» und «injury») berücksichtigt werden. Es reicht nicht aus, wenn das Datum eines Sturzes mit Sturzfolgen lediglich in der Variable «injury» erfasst wird.
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Welches Datum muss bei einer Sturzfolge (z.B. einem Röntgen bei Verdacht auf Fraktur) gewählt werden, das Datum des Sturzes oder das Datum der weiterführenden diagnostischen und/therapeutischen Massnahmen?
Ein Sturz mit Sturzfolgen liegt erst dann vor, wenn die initiale Ersteinschätzung offensichtliche oder vermutete Verletzungen ergibt, die weiterführende diagnostische und/oder therapeutische Massnahmen erfordern und dadurch ein (finanzieller) Mehraufwand für das Spital/die Klinik entsteht (unabhängig vom Ergebnis). Dies ist beispielsweise der Fall, wenn zur Abklärung von Verletzungen eine Computertomographie (CT) oder eine regelmässige Überwachung des Bewusstseinszustandes (GCS-Überwachung) notwendig ist (Beschluss QA, 2025) (MHB, Anhang A).
Das Datum des Sturzereignisses, das in der Variable «falls» verwendet wird, muss mit dem Datum des Sturzes mit Sturzfolge übereinstimmen, das in der Variable «injury» verwendet wird. Das heisst, in der Variable «injury» ist immer das Datum des Sturzereignisses zu berücksichtigen, welches Sturzfolgen nach sich gezogen hat, und nicht das Datum, an dem die Sturzfolgen bestätigt wurden.
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Ist es in der Zukunft vorgesehen, den Schweregrad von Sturzfolgen zu messen?
Die Unterteilung von verschiedene Schweregraden bei Sturzfolgen ist (inter)national sehr heterogen. Dies bestätigte sich auch im Vorprojekt (Bernet et al., 2022) sowie konsultatorisch bei den Institutionen der QA-Mitglieder. Zudem wird die korrekte Einschätzung und Zuweisung des Schweregrads durch Pflegepersonen als schwierig erachtet. Deshalb wurde gemeinsam mit dem ANQ und den QA-Mitgliedern beschlossen, aktuell lediglich eine Unterteilung von Sturz mit/ohne Sturzfolgen zu machen. Eine weitere Ausdifferenzierung des Schweregrads der Sturzfolgen könnte dereinst Bestandteil der Weiterentwicklung der Messung Sturz sein. (MHB Anhang A)
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Zählt die Verabreichung eines Schmerzmedikaments aus der Reserve aufgrund eines Sturzes zu den Sturzfolgen?
Ja, wenn die Verabreichung eines Schmerzmittels als weiterführende therapeutische Massnahme infolge eines Sturzes notwendig wird, gilt dies als Sturzfolge.
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Wie lange nach einem Sturzereignis sollen die Sturzfolgen (ja/nein) erfasst werden?
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FRAGEN ZU DEN OUTCOME-INDIKATOREN DEKUBITUS
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Wie ist das Vorgehen, wenn sich ein Dekubitus im Verlauf des Aufenthalts verschlimmert, eine höhere Einstufung erforderlich macht, wird dieser Dekubitus dann als ein Dekubitus gezählt?
Im Datenexport wird jeweils der höchste dokumentierte Schweregrad pro Dekubitus berücksichtigt. Das Ziel besteht darin, dass jeder Dekubitus nur einmal im Datenexport berücksichtigt wird, und zwar in seinem höchsten Schweregrad. Dies ist unabhängig davon, wie viele verschiedene Schweregrade bzw. Kategorien pro Dekubitus im Verlauf dokumentiert wurden.
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Wie werden Dekubitus klassifiziert? Welche Version der Definition von Dekubitus gilt und wo finde ich diese?
Die Dekubitus werden nach EPUAP / NPIAP / PPPIA 2019 klassifiziert. Die entsprechende Definition und die relevanten Spezifikationen zur Definition sind im Anhang B des Messhandbuches zu finden.
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Ist Dekubitus Kategorie 1 auch eingeschlossen?
Im Datenexport sind alle im Spital erworbenen (nosokomialen) Dekubitus in ihrem höchsten Schweregrad zu berücksichtigen. Dabei ist auch Kategorie 1 miteinzubeziehen. Wie bisher wird es auch in Zukunft eine separate Auswertung ohne Dekubitus der Kategorie 1 geben.
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Wie werden Dekubitus mit den Ausprägungen «Keiner Kategorie/keinem Stadium zuordenbar: Tiefe unbekannt» und «Vermutete tiefe Gewebeschädigung: Tiefe unbekannt» kategorisiert?
Beim Dekubitus wird die Kategorisierungen nach EPUAP / NPIAP / PPPIA 2019 angewendet. D.h. auch die in der Frage erwähnten Ausprägungen sind im Datenexport zu berücksichtigen.
Zur Ermittlung des höchsten dokumentierten Schweregrades pro Dekubitus sind gemäss Messhandbuch Kapitel 4.2 folgende Regeln anzuwenden. «Der höchste dokumentierte Schweregrad leitet sich anhand der numerischen Dekubitus Kategorien (1–4) sowie der nicht numerischen Ausprägungen ab:
- Numerische Kategorien (1–4): Ein höherer Wert entspricht einem höheren Schweregrad.
- Nicht numerische Ausprägungen: «Keiner Kategorie zuordenbar: Tiefe unbekannt» oder «Vermutete tiefe Gewebeschädigung: Tiefe unbekannt» – gelten als höher als Kategorie 1, aber tiefer als Kategorien 2–4.
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Was ist mit Patientinnen/Patienten, die mehrere Dekubitus aufweisen? Werden sie als ein Fall mit Dekubitus gezählt oder als mehrere Fälle?
Gemäss Tabelle 3 im Messhandbuch soll pro Patientin/Patient (Fall) im Datenexport jeweils der höchste Schweregrad pro Dekubitus berücksichtigt werden, d.h. ein Fall im Datenexport kann mehrere Dekubitus aufweisen.
In der Datenanalyse werden je nach Berechnungen (siehe Messhandbuch Kapitel 8) sowohl die Anzahl Patientinnen/Patienten mit dem negativen Ereignis (Sturz/Dekubitus) als auch die Anzahl negativer Ereignisse (Sturz/Dekubitus) berechnet.
- Inzidenzrate pro Quartal: Die Analyseeinheit stellen die Patientinnen/Patienten dar, d.h. die effektive Anzahl Dekubitus/Sturz pro Patientin/Patient ist nicht von Bedeutung.
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Wenn Patientinnen/Patienten mit einem nosokomialen Dekubitus rehospitalisiert werden, wird dieser Dekubitus dann bei beiden Fällen als nosokomial gezählt, obwohl er bereits bei der ersten Hospitalisation erfasst wurde?
Wenn Patientinnen/Patienten mit einem nosokomialen Dekubitus rehospitalisiert werden, wird dieser bei der Wiederaufnahme als «nicht nosokomialer Dekubitus» klassifiziert. Bei der Klassifikation werden Dekubitus in nosokomiale und vorbestehende Ereignisse unterteilt.
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Wie wird die Zuverlässigkeit der Dekubitusdiagnose sichergestellt?
Die Daten basieren auf Selbstdeklaration. Die Sicherstellung der Datenqualität ist Aufgabe der Spitäler und Kliniken. Ihre Verantwortung ist es, das Personal zu schulen, einen Dekubitus zu erkennen und richtig zu klassifizieren.
Seitens der BHF und w hoch 2 werden die Datensätze auf Auffälligkeiten überprüft (Plausibilitätsprüfung). Weitere Informationen sind im Messhandbuch, Kapitel 6 zu finden.
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Es ist nachvollziehbar, dass der Schweregrad der Dekubituskategorien «Keiner Kategorie zuordenbar, Tiefe unbekannt» und «Vermutete tiefe Gewebeschädigung, Tiefe unbekannt» als schwerer eingeschätzt werden als ein Dekubitus der Kategorie 1. Es ist klinisch nicht nachvollziehbar, warum sie tiefer als Kategorie 2 bis 4 eingestuft werden sollen. Wie ist diese Einteilung zu verstehen?
Für die nationalen Auswertungen werden folgende zwei Outcome Indikatoren berechnet: Nationale nosokomiale Dekubitus Gesamtinzidenzrate und nationale nosokomiale Inzidenzrate Kategorie ≥ 2.
Es musste eine Systematik gefunden werden, die sicherstellt, dass diese beiden Indikatoren gebildet werden können. Bei den Dekubitus der Kategorien «Tiefe unbekannt» besteht das Problem darin, dass der Schweregrad unklar ist und entsprechend unklar ist, ob der Dekubitus höher als Kategorie 2, 3 oder 4 einzustufen ist. Einigkeit herrscht jedoch darüber, dass diese Kategorien höher als Kategorie 1 einzustufen sind. Es handelt sich also eher um eine technische Spezifikation, wie die Angaben in der Datenanalyse zu berücksichtigen sind und nicht wie diese Kategorien klinisch bezüglich Schweregrad zu werten sind. -
Wie muss die fortlaufende Nummerierung der nosokomialen Dekubitus pro Patientin bzw. Patient gehandhabt werden, und ist eine zusätzliche Nummerierung pro Lokalisation vorgesehen oder zulässig?
Bei einem nosokomialen Dekubitus kann sich der Schweregrad während des Spitalaufenthalts verändern. Beim Datenexport wird deshalb immer nur der höchste Schweregrad eines nosokomialen Dekubitus berücksichtigt.
Um sicherzustellen, dass jeder Dekubitus pro Fall tatsächlich nur einmal (nämlich in seinem höchsten Schweregrad) exportiert wird, wurde folgende technische Lösung eingeführt:
- Jeder nosokomiale Dekubitus wird pro Fall fortlaufend nummeriert (1–n).
- Diese Nummer wird im Datenexport an das Datum angehängt – getrennt durch einen Unterstrich (z. B. 2023011115_2).
- Diese Kombination aus Datum + Nummer dient als eindeutige Identifikation des jeweiligen Dekubitus.
- Pro Fall darf jede solche Kombination nur einmal im Export vorkommen.
- Es wurde derselbe Dekubitus fälschlicherweise mehrfach exportiert, statt nur mit seinem höchsten Schweregrad.
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Wird bei einer Abheilung des Dekubitus trotzdem der höchste Schweregrad des Dekubitus exportiert?
Ja, im Datenexport ist jeweils nur der höchste Schweregrad pro Dekubitus zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob der Dekubitus während des Spitalaufenthalts abgeheilt ist oder nicht.
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Müssen vorbestehende Dekubitus, die bereits vor dem Spitalaufenthalt entstanden sind, im Datenexport berücksichtigt werden?
Die Berücksichtigung von vorbestehenden Dekubitus im Datenexport ist fakultativ. Wenn Sie sich als Spital dazu entscheiden, die entsprechenden Informationen im Datenexport zu erfassen, haben Sie den Vorteil, dass Ihnen diese Informationen im Dashboard von w hoch 2 angezeigt werden können.
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Muss die Nummer, die beim nosokomialen Dekubitus an das Datum angehängt wird, zwingend fortlaufend vergeben werden, oder darf stattdessen eine standardisierte klinikinterne Nummerierung gemäss Lokalisation des Dekubitus verwendet werden? Kann die entsprechende Seite re / li beim entstandenen Dekubitus separat exportiert werden?
Werden in Ihrer Institution nosokomiale Dekubitus anhand standardisierter Lokalisationen dokumentiert, können entsprechend auch diese lokalisationsbezogenen Nummern (z. B. Ferse re. = 1, Ferse li. = 2, Sakrum = 3 etc.) für die Codierung verwendet und an das Datum angehängt werden. Eine solche Vorgehensweise ist erlaubt, muss aber intern einheitlich definiert werden. Nationale Vorgaben werden diesbezüglich nicht gemacht.
Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass aus den exportierten Daten ersichtlich wird, wie viele Fälle mit einem nosokomialen Dekubitus an einer bestimmten Lokalisation (z. B. Sakrum) in Ihrer Institution aufgetreten sind. Es ist darauf zu achten, dass jede Kombination aus Datum und Nummer (JJJJMMTThh_n) pro Fall nur einmal im Datenexport erscheint.
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Wie ist das Vorgehen, wenn sich ein Dekubitus im Verlauf des Aufenthalts verschlimmert, eine höhere Einstufung erforderlich macht, wird dieser Dekubitus dann als ein Dekubitus gezählt?
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FRAGEN ZU DEN GRUNDPRINZIPIEN BEIM DATENEXPORT
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Gibt es eine Exportvorlage, die zeigt, wie und was vom KIS exportiert werden muss?
Die zu exportierenden Variablen werden im Messhandbuch in Tabelle 3 mit ihren Ausprägungen beschrieben und es sind jeweils Beispiele aufgeführt.
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Müssen alle Fälle aufgelistet werden, auch wenn weder ein Sturz noch ein Dekubitus dokumentiert wurde?
Aus dem Messhandbuch, Kapitel 3.3.2 wird deutlich, dass alle Fälle, unabhängig davon, ob während der Hospitalisation ein Sturz oder ein nosokomialer Dekubitus aufgetreten ist, im Datenexport berücksichtigt werden müssen.
«Im Datenexport sind alle stationären Fälle aller Fachgebiete im akutsomatischen Erwachsenenbereich (inkl. Intensivpflege, Wochenbett etc.), welche während des Beobachtungszeitraumes gemäss Abbildung 2 aus dem Spital/der Klinik ausgetreten sind, einzuschliessen – unabhängig davon, ob während der Hospitalisation ein Sturz oder ein nosokomialer Dekubitus aufgetreten ist.»
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Wenn das KIS nicht automatisch einen Report erstellt, z.B. Dekubitus pro Kategorie zu unterscheiden, muss dies über 3 Monate manuell pro Patientin/Patient herausgefunden werden?
Das methodische Vorgehen wurde gemeinsam mit dem QA und weiteren Spitälern, die sich an den Machbarkeitsanalysen beteiligt haben, entwickelt. Es ist nicht die Idee, dass die Spitäler eine manuelle Zuordnung zu den Dekubitus Kategorien vornehmen müssen. Vielmehr sollen die Spitäler intern nach Möglichkeiten suchen, wie die bestehenden Klinikinformationssysteme angepasst werden können, damit der höchste Schweregrad pro Dekubitus im Verlauf automatisch exportiert werden kann.
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Welche Datenquelle wird für die Messung verwendet: die Daten, die im Rahmen der Pflege erhoben werden (KIS) oder die Daten aus der medizinischen Kodierung?
Die Daten zu den Outcomes (Sturz, Sturzfolgen und Dekubitus) müssen aus dem KIS (Klinikinformationssystem) exportiert werden und sollen daher nicht auf der medizinischen Kodierung beruhen. Studien haben gezeigt, dass die Kodierungsdaten hinsichtlich Sturz und Dekubitus sehr ungenau sind, da teilweise nur abrechnungsrelevante Diagnosen kodiert werden.
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Können die Daten für die Messung auch aus den Austrittsberichten generiert werden?
Dies hängt davon ab, wie die Austrittsberichte generiert werden und wo die Informationen abgegriffen werden. Das Messhandbuch schreibt in Kapitel 4 vor, dass die Daten zu den Outcomes (Sturz, Sturzfolgen und Dekubitus) aus dem KIS (medizinische sowie pflegerische elektronische Dokumentation) exportiert werden müssen. Liegt den Austrittsberichten ebendiese Datenquelle zugrunde, können entsprechend auch die Austrittsberichte als Datengrundlage genutzt werden. Beruhen die Austrittsberichte jedoch nicht auf den KIS Daten respektive werden für den Austrittsbericht nicht systematisch alle Daten aus dem KIS bezüglich Sturz und Dekubitus abgegriffen, ist der Austrittsbericht für den Export des Outcomes allerdings nicht zulässig.
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In einigen KIS-Systemen werden neben den Geschlechtern «Männlich» und «Weiblich» auch die Optionen »Unbekannt» oder «Divers» erfasst. Auch wenn es in der Schweiz nur zwei offizielle Geschlechter gibt, bieten die KIS-Systeme oft die Möglichkeit, weitere Geschlechter zu erfassen. Wie soll mit solchen Fällen im Rahmen der Messung umgegangen werden?
Da es sich um eine SpiGes Variable handelt, gelten die Vorgaben von SpiGes.
Da die Spitäler im Rahmen der Datenanlieferung an das BFS (SpiGes) ebenfalls lediglich das zivilrechtliche Geschlecht exportieren können, ist anzunehmen, dass dies für alle Spitäler so umsetzbar ist. Es ist davon auszugehen, dass es spitalintern bereits Richtlinien gibt, wie die Optionen «Unbekannt» und «Divers» für die Datenlieferung im Rahmen SpiGes kodiert werden. Das gleiche Vorgehen soll auch für die Datenlieferung zur Messung Sturz und Dekubitus angewendet werden. -
Gibt es Vorlagen/Beispiele, wie die Formulare im KIS zur Erfassung der notwendigen Variablen aussehen müssten?
Da in den Spitälern und Kliniken die unterschiedlichsten KIS im Einsatz sind, kann keine allgemeingültige Vorlage zur Verfügung gestellt werden. Auch mit einer Vorlage müsste die Implementation jeweils vor Ort individuell überprüft werden.
Im Messhandbuch Tabelle 3 sind jedoch die zu exportierenden Variablen mit ihren Ausprägungen und Beispielen im Detail beschrieben. Zudem sind im Messhandbuch und im FAQ insbesondere zu den Outcome-Indikatoren Informationen zu finden, welche Informationen mit den Formularen im KIS abgebildet werden müssen (z. B. zweifelsfreie Dokumentation, ob ein Dekubitus vor oder während des Spitalaufenthalts entstanden ist).
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Wie ist vorzugehen, wenn ein Spital nicht alle vorgegebenen Variablen exportieren kann?
Können Informationen zu einer Variable in einem Spital oder einer Klinik generell nicht exportiert werden, sind die entsprechenden Zellen bei dieser Variable mit -1 (Missing) zu codieren. Dies zeigt an, dass die betreffende Information im Spital oder in der Klinik systematisch fehlt und daher nicht exportiert werden kann. Leere Zellen sind zu vermeiden (MHB Kapitel 4.1).
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Welche Datumsangaben sind beim Datenexport von Sturzereignissen primär zu nutzen? Was ist zu tun, wenn Sturzereignis dokumentiert aber Angaben zum Sturzdatum fehlen? Was ist zu tun, wenn die Angaben zur Sturzzeit fehlen / nicht dokumentiert werden?
Als Zeitpunkt des Sturzereignisses gilt der tatsächliche Sturzzeitpunkt. Ist ein Sturzereignis dokumentiert, fehlt aber das Datum des tatsächlichen Sturzzeitpunkts, wird im Datenexport entweder das Datum verwendet, an dem der Sturz im System erfasst wurde oder als Ersatzwert das Datum «19000101» verwendet. Fehlen lediglich Zeitangaben zum Sturzereignis, können analog zu den SpiGes-Daten die Stunden beim Datum weggelassen werden (JJJJMMTT).
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Wie präzise muss die Sturzzeit im Datenexport berücksichtigt werden?
Ein Sturzereignis während des Spitalaufenthalts wird als Datum im Format JJJJMMTThh exportiert. Die Uhrzeit wird dabei nur in Stunden angegeben, auf die Angabe der Minuten wird verzichtet.
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Wenn ein direkter Export von Sturzereignissen aus der Pflegedokumentation nicht möglich ist, ist es dann zulässig, die identifizierten Sturzereignisse manuell in die Excel-Datei zu übertragen, die die übrigen Informationen zu den 28 automatisiert exportierten Variablen enthält?
Grundsätzlich wird davon abgeraten, manuelle Ergänzungen im Datenexport vorzunehmen. In Ausnahmefällen ist diese Vorgehensweise jedoch erlaubt, um kurzfristig einen vollständigen Datensatz zu erreichen. Langfristig sollte das Ziel darin bestehen, Möglichkeiten zu finden, wie die bestehenden Klinikinformationssysteme angepasst werden können, um einen automatisierten Export der geforderten Daten zu ermöglichen.
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Wie werden mehrere Dekubitus bei einer Patientin/einem Patienten, welche an mehreren Standorten hospitalisiert war, in den Datenexporten berücksichtigt?
Eine Verlegung einer Patientin/eines Patienten wird im Datenexport als neuer Fall/neue Hospitalisation erachtet. Der Dekubitus, der am Standort A entstanden und als nosokomialer Dekubitus exportiert wird, wird am Standort B im Datenexport als vorbestehender Dekubitus behandelt.
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Wann ist im Datenexport bei fehlenden Informationen «NA» und wann «-1» anzugeben?
Gemäss Messhandbuch Kapitel 4.1: «Nichtzutreffende Ereignisse (z.B. Patientin oder Patient hatte keine Operation, keinen Sturz etc.) sind grundsätzlich gemäss Tabelle 3 mit NA (Not applicable) zu erfassen. Können Informationen zu einer Variable in einem Spital oder einer Klinik generell nicht exportiert werden, sind die entsprechenden Zellen bei dieser Variable mit -1 (Missing) zu codieren. Dies zeigt an, dass die betreffende Information im Spital oder in der Klinik systematisch fehlt und daher nicht exportiert werden kann. Leere Zellen sind zu vermeiden.»
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Gibt es eine Exportvorlage, die zeigt, wie und was vom KIS exportiert werden muss?
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FRAGEN ZUR DATENANALYSE UND BERICHTERSTATTUNG
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Ist es richtig, dass nur wenige Variablen für die Risikoadjustierung zur Verfügung stehen?
Das konkrete Vorgehen für die Risikoadjustierung gilt es unter Berücksichtigung der Daten zu finalisieren. Es wird aktuell davon ausgegangen, dass es weiterhin ein hierarchisches Modell geben wird. Hinsichtlich der Risikovariablen ist es so, dass aufgrund der Heterogenität der verwendeten Instrumente innerhalb der Spitäler zukünftig keine Informationen zur Pflegeabhängigkeit und kein Dekubitusrisikoassessment verfügbar sein wird. Dafür sind andere Daten, wie beispielsweise die Diagnosen, in einem höheren Detaillierungsgrad verfügbar. Zudem werden neu gewisse Daten, die die Spitäler einheitlich für SpiGes erheben müssen, für die Risikoadjustierung verfügbar sein. Die final einzuschliessenden Variablen, welche dereinst zur Risikoadjustierung verwendet werden können, wurden gemeinsam mit dem QA auch hinsichtlich Machbarkeit festgelegt. Um mit der neuen Methode starten zu können, wurde ein Minimum Dataset (kleinster gemeinsamer Nenner, der dennoch eine Risikoadjustierung erlaubt) definiert, das die meisten Spitäler exportieren können.
Für die Messung 2026 ist noch kein transparenter risikoadjustierter Vergleich vorgesehen. Basierend auf den im Pilotprojekt erhobenen Daten wird das statistische Modell entwickelt und mit den Daten aus der Messung 2026 validiert. Für die Risikoadjustierung werden die zusätzlich erhobenen Kontextvariablen wie Diagnosen, Alter, Operation etc. berücksichtigt werden. Die erste transparente risikoadjustierte Ergebnispublikation ist ab der Messung 2027 geplant.
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Ist eine Risikoadjustierung geplant? Und wenn ja, welche Kriterien werden berücksichtigt?
Für die Messung 2026 ist noch kein transparenter risiko-adjustierter Vergleich vorgesehen. Basierend auf den im Pilotprojekt erhobenen Daten wird das statistische Modell entwickelt und mit den Daten aus der Messung 2026 validiert. Für die Risikoadjustierung werden die zusätzlich erhobenen Kontextvariablen wie Diagnosen, Alter, Operation etc. berücksichtigt werden. Die erste transparente risikoadjustierte Ergebnispublikation ist ab der Messung 2027 geplant.
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Ist es richtig, dass nur wenige Variablen für die Risikoadjustierung zur Verfügung stehen?
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TECHNISCHE FRAGEN / STUDEK APP
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Welche Art von Exportdatei ist erforderlich? xml? csv? Gibt es eine Exportvorlage, damit man sehen kann, wie aus dem KIS exportiert werden muss?
Die Exportdatei muss eine zweidimensionale Tabelle sein. w hoch 2 bemüht sich, die Hürden so niedrig wie möglich zu halten. Daher werden alle gängigen Dateiformate (csv, txt, xlsx, sav, rds, usw.) akzeptiert. Trennzeichen und Kopfzeilen werden automatisch erkannt.
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Können Datensätze storniert und aktualisiert werden?
Datensätze können neu hochgeladen werden bis zur Lieferung des finalen Datensatzes. Die alten Datensätze werden jeweils überschrieben.
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Wird es im Dashboard möglich sein, die Analysen/Visualisierungen an unsere internen Bedürfnisse anzupassen, oder werden sie lediglich standardisiert zur Verfügung stehen?
Neben einer vordefinierten bzw. standardisierten Ergebnispräsentation im Dashboard haben Sie die Möglichkeit, individuelle Auswertungen nach Ihren Wünschen zu definieren und sich diese anzeigen zu lassen.
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Wie kann ich mich auf der StuDek Plattform von w hoch 2 anmelden?
Wenn Sie bereits bei w hoch 2 registriert sind, müssen Sie sich nicht erneut registrieren. Sind sie noch nicht registriert, werden sie von w hoch 2 eine Benachrichtigung mit der Aufforderung zur Registration erhalten. Nach erfolgter Registrierung können sie sich mit ihren definierten Anmeldedaten bei StuDek einloggen.
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Welche Art von Exportdatei ist erforderlich? xml? csv? Gibt es eine Exportvorlage, damit man sehen kann, wie aus dem KIS exportiert werden muss?
Ungeplante Rehospitalisationen
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ALLGEMEINE FRAGEN ZU DEN UNGEPLANTEN REHOSPITALISATIONEN
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Was wird genau als «ungeplante Rehospitalisation» definiert?
Eine ungeplante Rehospitalisation ist ein akutstationärer Wiedereintritt aufgrund eines akuten klinischen Ereignisses innerhalb von 30 Tagen nach der Entlassung aus einem Erstaufenthalt, der nicht von vornherein vorgesehen oder beim Erstaufenthalt zwingend erwartet wurde.
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Wie wird zwischen einer geplanten und einer ungeplanten Rehospitalisation unterschieden?
Die Unterscheidung zwischen geplanten und ungeplanten Rehospitalisationen erfolgt automatisch durch einen mehrstufigen Algorithmus, der auf routinemässig kodierten Spitaldaten basiert. Der Prozess gliedert sich in folgende Schritte:
- Von allen Rehospitalisationen innert 30 Tagen werden zunächst diejenigen Wiedereintritte mit einer Hauptdiagnose oder einer Haupt- oder Nebenbehandlung ausgeschlossen, welche stets als geplant angesehen werden (z.B. Chemotherapien, Rehabilitationen).
- Als Nächstes werden innerhalb der noch verbleibenden Rehospitalisationen diejenigen identifiziert, welche eine Haupt- oder Nebenbehandlung aufweisen, die potenziell geplant sein könnte. Jene Wiedereintritte, welche keine potenziell geplante Behandlung beinhalten, werden als ungeplante Rehospitalisationen definiert.
- Bei den anderen Wiedereintritten, die eine solche potenziell geplante Behandlung beinhalten, wird basierend auf der Hauptdiagnose entschieden, ob es sich um eine ungeplante Rehospitalisation handelt oder nicht:
3.1. Bei Hauptdiagnosen, welche als akut oder als Komplikationen von Behandlungen aufgefasst werden, wird der entsprechende Wiedereintritt als ungeplant interpretiert.
3.2. Bei Hauptdiagnosen, welche jedoch nicht als akut oder als Komplikationen von Behandlungen gedeutet werden können, wird der entsprechende Wiedereintritt als geplanter Wiedereintritt interpretiert.
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Wie wird bei fallzusammengeführten Fällen zwischen geplanten und ungeplanten Rehospitalisationen unterschieden?
In den routinemässig erhobenen Spitaldaten werden Wiedereintritte gemäss SwissDRG innert 18 Tage innerhalb derselben Hauptdiagnosegruppe mit dem Erstaufenthalt zu einem Fall zusammengeführt. Weil Diagnosen in den Daten keinen Zeitstempel besitzen, ist in solchen zusammengeführten Fällen unklar, ob eine bestimmte Diagnose erst beim Wiedereintritt oder bereits im Erstaufenthalt auftrat. Aufgrund dieses Umstandes kann als Bestandteil des letzten Schrittes im oben erläuterten Algorithmus bei Wiedereintritten mit potenziell geplanten Behandlungen nicht sicher anhand der Hauptdiagnose entschieden werden, ob es sich um eine geplante oder ungeplante Rehospitalisation handelt. In solchen Fällen wird deshalb im Zweifel zugunsten der Spitäler angenommen, dass es sich um einen geplanten Wiedereintritt handelt – der nicht als Qualitätsauffälligkeit gilt. Weitere Informationen finden sich im Auswertungskonzept und Handbuch zu den ungeplanten Rehospitalisationen.
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Wieso wird ein Zeitraum von 30 Tagen nach dem Erstaufenthalt auf Rehospitalisationen geprüft (und nicht z.B. ein Zeitraum von 18 Tagen)?
Die 30-Tage-Periode ist international etabliert, weil Patientinnen und Patienten in diesem Zeitraum besonders vulnerabel für unerwünschte behandlungsbedingte Folgen sind. Zudem können Wiedereintritte während des ersten Monats stark von der stationären Versorgung und der Zusammenarbeit mit dem nachgelagerten Gesundheitssektor beeinflusst werden. Die SwissDRG-Frist von 18 Tagen dient dagegen rein abrechnungstechnischen Zwecken und ist nicht für Qualitätsmessungen gedacht.
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Werden Übertritte, Verlegungen und Rückverlegungen als Rehospitalisationen gewertet?
Nein. Interne Übertritte, Verlegungen innerhalb von 24 Stunden und Rückverlegungen werden in der Auswertung explizit ausgeschlossen und nicht als ungeplante Rehospitalisation gezählt.
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Handelt es sich bei der Methodik der ungeplanten Rehospitalisationen um eine validierte Methodik?
Ja. Die Methodik basiert auf den von der Yale School of Medicine entwickelten und in den USA am Centers for Medicare & Medicaid Services (CMS) etablierten Qualitätsindikatoren und wurde an das Schweizer Gesundheitssystem angepasst. Sie wurde in einer gross angelegten Validierungsstudie mit sieben unabhängigen Spitalpartnern überprüft und wissenschaftlich publiziert (vgl. Publikation).
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Wieso werden spitalweite, Kohorten-bezogene, diagnose- und eingriffsspezifische Rehospitalisationen unterschieden?
Die Differenzierung ermöglicht eine klinisch sinnvolle Betrachtung: Die spitalweite Betrachtung gibt einen Gesamtüberblick; die fünf Kohorten (chirurgisch/gynäkologisch, kardiorespiratorisch, kardiovaskulär, neurologisch, sonstige) strukturieren nach klinischen Profilen; und die diagnose‑/eingriffsspezifischen Indikatoren fokussieren auf vulnerable Gruppen (z.B. akuter Myokardinfarkt, Herzinsuffizienz, COPD, Pneumonie, ischämischer Hirnschlag, isolierter Koronararterienbypass, elektive Hüft-/Knie‑Totalendoprothese). Mittels dieser Unterteilung lassen sich Muster zielgerichtet erkennen und adressieren.
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Kommen dieselben Rehospitalisationen mehrmals vor in den spitalweiten, Kohorten-bezogenen, diagnose- und eingriffsspezifischen Rehospitalisationen?
Innerhalb der Stichprobe eines einzelnen Indikators werden Rehospitalisationen nicht doppelt gezählt. Ein und derselbe Wiedereintritt kann jedoch in Stichproben von unterschiedlichen Indikatoren erscheinen (z.B. in der spitalweiten Stichprobe und zusätzlich in der passenden Kohorte bzw. im passenden diagnose-/eingriffsspezifischen Indikator), weil diese Stichproben unterschiedliche, hierarchisch-überlappende Patientengruppen abbilden.
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Werden Patientinnen oder Patienten, die mehrmals wiedereintreten, als mehrfache Rehospitalisationen gezählt?
Direkt aufeinanderfolgende Wiedereintritte derselben Person werden nicht mehrfach als separate Rehospitalisationen gezählt. Aufenthalte, die selbst bereits als ungeplante Rehospitalisation eines vorherigen Erstaufenthalts gelten, werden deshalb nicht nochmals als neue Erstaufenthalte verwendet, um nach weiteren Wiedereintritten zu suchen. Auf diese Art werden Mehrfachzählungen vermieden.
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Warum ist die Anzahl der berücksichtigten Austritte in der Stichprobe der spitalweiten Rehospitalisationen unterschiedlich von der Anzahl in allen Kohorten aufsummiert?
Weil Aufenthalte, die selbst schon Rehospitalisationen sind, nicht erneut als Erstaufenthalte geprüft werden und dadurch aus der Stichprobe herausfallen (vgl. die Antwort zu der vorhergehenden Frage). Der Ausschluss solcher Fälle kann sich je nach Kohorte unterschiedlich auswirken. Kommt eine Patientin z.B. drei Mal in der spitalweiten Stichprobe vor und einer dieser drei Fälle wird von der Stichprobe ausgeschlossen, weil es sich um einen Wiedereintritt handelt, kann es sein, dass diese drei Fälle auf unterschiedliche Kohorten verteilt sind und dass deshalb bei den Kohorten keiner der drei Fälle ausgeschlossen wird.
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Was ist der Unterschied zwischen internen und externen Rehospitalisationen?
Interne Rehospitalisationen sind Wiedereintritte in dasselbe Akutspital bzw. denselben Standort wie beim Erstaufenthalt. Externe Rehospitalisationen sind hingegen Wiedereintritte in ein anderes Akutspital/einen anderen Standort. Dank der Verknüpfung der Patienten‑IDs in den BFS‑Daten können externe Wiedereintritte schweizweit identifiziert werden. Die Identifikation von externen Wiedereintritten ist jedoch nicht möglich mittels der klinikeigenen Datengrundlage der Spitäler.
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Werden Rehospitalisationen in einem anderen Standort innerhalb der gleichen Spitalgruppe als beim Erstaufenthalt als interne oder externe Rehospitalisationen betrachtet?
Das hängt von den gelieferten Daten ab. Wenn die betreffenden Standorte in den Auswertungsdaten unter einer gemeinsamen anonymen Spital‑ID und einer gemeinsamen anonymen Standort‑ID geführt werden, gilt der Wiedereintritt als intern – andernfalls als extern. Die Spitäler bzw. Kliniken bestimmen demnach, welche Standorte als zusammengehörend definiert werden.
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Was bedeutet «Risikoadjustierung» und wie wird diese bei den ungeplanten Rehospitalisationen durchgeführt?
Das statistische Verfahren der Risikoadjustierung korrigiert für Unterschiede im Patientenkollektiv der Spitäler und Kliniken, damit die Betriebe fair verglichen werden können. Dazu wird für jeden Qualitätsindikator ein logistisches Regressionsmodell berechnet, das Faktoren wie Alter, Geschlecht und Begleiterkrankungen berücksichtigt. Weitere Informationen finden sich im Auswertungskonzept und Handbuch zu den ungeplanten Rehospitalisationen.
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Wozu dienen «Konfidenzintervalle» und wie werden damit auffällige Ergebnisse von Ergebnissen im Normbereich unterschieden?
Konfidenzintervalle geben die statistische Unsicherheit einer berechneten Rate an. Für die risikoadjustierte Rehospitalisationsraten wird ein 95%-Konfidenzintervall berechnet, das angibt, in welchem Bereich die tatsächlich zugrundeliegenden Qualitätsergebnisse des Spitals unter Berücksichtigung von Zufallseinflüssen mit einer Konfidenz von 95% liegen. Die untere und obere Grenze dieses Konfidenzintervalls kann nun mit der durchschnittlichen Rate aller Spitäler verglichen werden, um eine Aussage darüber zu treffen, ob das Ergebnis des betreffenden Spitals höher oder tiefer liegt als der Durchschnitt bzw. Vergleichswert aller Spitäler. Ein Zahlenbeispiel findet sich im Auswertungskonzept und Handbuch zu den ungeplanten Rehospitalisationen.
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Existieren Interpretationshilfen zu den Ergebnissen der statistischen Vergleiche und wo findet man generell weiterführende Informationen zur Methodik der ungeplanten Rehospitalisationen?
Ja. Im Auswertungskonzept und Handbuch zu den ungeplanten Rehospitalisationen werden die Methodik erklärt sowie Analyse‑/Interpretationshilfen gegeben und im Nationalen Vergleichsbericht werden die Ergebnisse besprochen und eingeordnet.
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Wo kann ich mir weiterführende inhaltliche Fragen zur Auswertung beantworten lassen, die nicht bereits hier beantwortet wurden?
Bei weiterführenden, inhaltlichen Fragen zur Auswertung kann man sich unter info@anq.ch an den ANQ wenden.
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Was wird genau als «ungeplante Rehospitalisation» definiert?
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ALLGEMEINE FRAGEN ZUR SOFTWARE QLIZE!
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Wie können die Ergebnisse der ungeplanten Rehospitalisationen analysiert werden?
Die Analyse erfolgt mit der webbasierten Software Qlize!, die allen Spitälern über den ANQ kostenlos bereitgestellt wird. Qlize! erlaubt interaktive Filterung (z.B. nach Diagnose, Zeitraum etc.), den Vergleich von beobachteten mit erwarteten Rehospitalisationsraten, die Darstellung von statistischen Vergleichen mit Konfidenzintervallen und Detailansichten bis hin zum Einzelfall.
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Ist die Software Qlize! kostenpflichtig für Spitäler und Kliniken?
Nein. Die ANQ-Version von Qlize! wird über eine Sammellizenz des ANQ finanziert und ist für Spitäler und Kliniken kostenlos verfügbar.
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Wie viele Lizenzen zur Software Qlize! werden pro Institutionen vom ANQ bereitgestellt?
Der ANQ stellt pro Spital bzw. Spitalgruppe eine Lizenz kostenlos zur Verfügung.
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Können zusätzliche Lizenzen für Qlize! erworben werden?
Ja, zusätzliche Lizenzen können unter support-dach@logex.com direkt über die Softwareanbieterfirma LOGEX erworben werden.
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Wieso existieren verschiedene Versionen der Software Qlize!?
Es gibt im Rahmen der ANQ-Sammellizenz zwei Versionen von Qlize!, die unterschiedliche Datengrundlagen nutzen: Die Qlize!-Version mit den BFS-Daten basiert auf den vom Bundesamt für Statistik (BFS) gelieferten nationalen Daten und enthält auch externe Rehospitalisationen (vgl. hierzu die Antwort zur Frage der externen Rehospitalisationen oben). Die BFS-Daten erscheinen jedoch um 1.5 Jahre verzögert und erlauben aus Datenschutzgründen keine Analyse von Einzelfällen. Die Qlize!-Version mit den klinikeigenen Daten nutzt hingegen die direkt von den Spitälern gelieferten Daten, sodass die Ergebnisse schneller erhältlich sind und auch Einzelfallanalysen erfolgen können. Allerdings können basierend auf dieser Datengrundlage keine externen Rehospitalisationen identifiziert werden (vgl. hierzu die Antwort zur Frage der klinikeigenen Daten und der externen Rehospitalisationen unten). Indem der ANQ den Spitälern und Kliniken beide Versionen von Qlize! zugänglich macht, können sie ihre Ergebnisse früh intern und bis zum Einzelfall hinunter prüfen und später mit den nationalen BFS-Ergebnissen inklusive den externen Rehospitalisationen vergleichen. Die Teilnahme an der Auswertung mit den klinikeigenen Daten ist für die Spitäler und Kliniken jedoch freiwillig.
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Kann Qlize! in verschiedenen Sprachen verwendet werden und falls ja, wie kann die Sprache umgestellt werden?
Ja. Qlize! ist in Deutsch, Französisch und Italienisch verfügbar. Die Sprache kann im Portal Smartlize, über das man sich in Qlize! anmeldet, geändert werden.
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Wie kann man in Qlize! Auswahlen tätigen, Daten filtern, Filter bearbeiten und die Filter wieder entfernen?
Durch Klicken auf Felder oder Auswahloptionen können die Daten und Ergebnisse in Qlize! interaktiv gefiltert werden. Hierbei sind auch mehrfache Auswahlen und Kombination von Filtern möglich. Weitere Informationen hierzu finden sich im integrierten Wiki von Qlize! und im Schulungsvideo «Grundfunktionen der Software Qlize!», das sich im Portal Smartlize befindet, über das man sich in Qlize! anmeldet.
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Werden Felder (wie z.B. Filter) in Qlize! über mehrere Auswahlkategorien hinweg als UND- oder als ODER-Bedingung kombiniert?
Standardmässig werden Auswahlen von mehreren Werten innerhalb eines Feldes (z.B. innerhalb eines ausgewählten Filters) als ODER-Bedingung und über verschiedene Felder hinweg als UND-Bedingung kombiniert. Das bedeutet: innerhalb eines Feldes erweitert jede zusätzliche Auswahl die Daten (ODER-Bedingung), zwischen verschiedenen Feldern schränkt jede zusätzliche Auswahl die Datenmenge allerdings ein (UND-Bedingung).
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Können getätigte Auswahlen bzw. Einstellungen in Qlize! gespeichert werden?
Ja. Mit der Bookmark-Funktion können aktuelle Auswahlen gespeichert und später wieder aufgerufen werden. Diese Funktion wird im Schulungsvideo «Unterschiede der klinikeigenen Daten» erklärt, das sich im Portal Smartlize befindet, über das man sich in Qlize! anmeldet.
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Können Ergebnisse bzw. Fall-IDs aus Qlize! exportiert und extern weiterbearbeitet werden?
Ja. Alle Ergebnisse, Tabellen und Grafiken (inkl. der Liste mit den Fall-IDs) lassen sich über einen Rechtsklick exportieren (z.B. ins Excel oder als Bilddatei). Dieses Thema wird im Schulungsvideo «Grundfunktionen der Software Qlize!» erklärt, das sich im Portal Smartlize befindet, über das man sich in Qlize! anmeldet.
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Werden Schulungen zur Benutzung der Software Qlize! angeboten und falls ja, in welcher Form, wann und in welchen Sprachen?
Ja. Der ANQ bietet jährlich mehrere Online-Schulungen an – auf Deutsch mit Simultanübersetzung ins Französische. Der ANQ informiert jeweils frühzeitig über die nächsten Schulungstermine.
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Existieren Schulungsmaterialien zum Selbststudium der Software Qlize!?
Ja. Schulungsvideos zur Bedienung der Software Qlize! und zur Interpretation der Auswertungsergebnisse sind im Portal Smartlize beim Aufrufen der Software verfügbar und auch im Qlize!-Cockpit unter dem Reiter «Schulungsmaterialien» abrufbar.
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Wo kann ich mir weiterführende technische Fragen zur Software beantworten lassen, die nicht bereits hier beantwortet wurden?
Bei weiterführenden, technischen Fragen kann man sich unter support-dach@logex.com an den Softwareanbieter LOGEX wenden.
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Wie können die Ergebnisse der ungeplanten Rehospitalisationen analysiert werden?
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SPEZIFISCHE FRAGEN ZU DEN AUSWERTUNGEN MIT DEN BFS-DATEN
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Wieso werden die Ergebnisse der Auswertung mit den BFS-Daten erst 1.5 Jahre verspätet bereitgestellt?
Weil das Bundesamt für Statistik (BFS) Zeit benötigt, um die Daten aller Spitäler und Kliniken vollständig zu prüfen und zu verknüpfen. Erst wenn diese nationalen Daten bereinigt vorliegen, können die Auswertungen der ungeplanten Rehospitalisationen durchgeführt und in Qlize! bereitgestellt werden.
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Wieso wird die Periode vom Dezember des Vorjahres bis zum November des aktuellen Datenjahres ausgewertet (anstatt dem Kalenderjahr des aktuellen Datenjahres)?
Damit für alle Austritte ein vollständiger Nachverfolgungszeitraum von 30 Tagen besteht. Würde man einfach das Kalenderjahr zur Auswertung nehmen, könnten Austritte im Dezember nicht vollständig auf Rehospitalisationen geprüft werden, weil die 30 Tage ins folgende Datenjahr reichen, das zum Zeitpunkt der Auswertungen noch nicht vorliegt.
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Wieso stimmen die Angaben zu der Anzahl stationärer Austritte im Cockpit nicht mit der Anzahl stationärer Fälle unseres Spitals bzw. unserer Klinik überein?
Weil die Auswertung mit den BFS-Daten den Zeitraum Dezember bis November verwendet und nicht das Kalenderjahr. Dadurch weicht die in Qlize! ausgewiesene Fallzahl von der internen Statistik ab.
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Welche Referenzwerte werden bei der Auswertung mit den BFS-Daten als Grundlage für die durchschnittliche Rate aller Spitäler und die Risikoadjustierung verwendet?
Es werden die Daten aller Schweizer Spitäler verwendet, die aufgrund ihres Leistungsspektrums in die Auswertungen einbezogen werden. Diese bilden die Vergleichswerte und dienen als Basis für die Risikoadjustierung.
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Warum ist es nicht möglich, bei den statistischen Vergleichen Subgruppen auszuwählen?
Damit die statistische Aussagekraft gewährleistet bleibt, gelten Mindestanforderungen an die Ereignisrate. Bei zu kleinen Subgruppen könnten keine verlässlichen Vergleiche oder Konfidenzintervalle berechnet werden. Deshalb werden keine Subgruppenanalysen im Bereich der statistischen Vergleiche ermöglicht. Die Ergebnisse können jedoch im Bereich des Berichtsblatts von Qlize! ohne Einschränkungen in Subgruppen unterteilt und weiterführend ausgewertet werden.
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Bezieht sich die Angabe zum Anteil der Fallzusammenführungen an allen ungeplanten Rehospitalisationen in der Detailanalyse auf interne und externe oder nur auf interne Rehospitalisationen?
Sie bezieht sich auf interne und externe Rehospitalisationen zusammen.
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Wieso werden im Bereich des Berichtsblatts nicht alle Ergebnisse ausgewiesen, sondern gewisse Ergebnisse als «restliche Datensätze» zusammengefasst?
Das geschieht aus Datenschutzgründen: Das BFS erlaubt keine Veröffentlichung zu kleinen Zellzahlen, um Rückschlüsse auf einzelne Patientinnen und Patienten zu verhindern. Solche Werte werden deshalb in einer Sammelkategorie «restliche Datensätze» dargestellt.
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Wieso werden die Ergebnisse der Auswertung mit den BFS-Daten erst 1.5 Jahre verspätet bereitgestellt?
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SPEZIFISCHE FRAGEN ZU DEN AUSWERTUNGEN MIT DEN KLINIKEIGENEN DATEN
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Wieso wird eine zusätzliche, freiwillige Auswertung mit den klinikeigenen Daten angeboten, wenn bereits eine Auswertung mit den BFS-Daten durchgeführt wird?
Damit Spitäler und Kliniken ihre Resultate deutlich früher und bis auf Einzelfallebene hinunter analysieren können. Die BFS-Daten sind erst ca. 1.5 Jahre später verfügbar; mit den klinikeigenen Daten können die Häuser bereits im Folgejahr interne Ergebnisse sehen und Verbesserungen planen. Darüber hinaus verbietet das BFS aus Datenschutzgründen Ergebnisse auf Einzelfallebene auszuweisen; mit den klinikeigenen Daten wird es den Betrieben aber ermöglicht, ihre Ergebnisse auf Einzelfallebene zu analysieren.
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In welchem Datenformat müssen die Daten für die Auswertung mit den klinikeigenen Daten geliefert werden?
Derzeit im Format der Medizinischen Statistik. Ab dem Auswertungsjahr 2026 ist die Lieferung im Spiges-Format vorgesehen.
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Können Ergebnisse noch nachträglich ausgewertet werden, wenn die Frist zur Einreichung der klinikeigenen Daten verpasst wurde?
Leider nein. Nach Ablauf der Einreichungsfrist ist keine nachträgliche Verarbeitung mehr möglich.
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Wieso können bei der Auswertung mit den klinikeigenen Daten keine externen Rehospitalisationen identifiziert werden?
Weil die klinikeigenen Daten nur Fälle aus dem eigenen Spital enthalten und weil die IDs der Patientinnen und Patienten dieses Spitals nicht schweizweit verknüpft werden. Dadurch fehlen Informationen über Wiedereintritte in andere Spitäler.
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Wieso stimmen die Angaben zu der Anzahl stationärer Austritte im Cockpit nicht mit der Anzahl stationärer Fälle unseres Spitals bzw. unserer Klinik überein?
Weil bei den klinikeigenen Daten der Auswertungszeitraum von Januar bis November verwendet wird und nicht das Kalenderjahr (vgl. hierzu auch die Antwort zur Frage des Auswertungszeitraums bei den BFS-Daten oben). Das kann zu abweichenden Fallzahlen gegenüber der internen Statistik führen.
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Warum unterscheidet sich die Anzahl der Austritte zwischen der Auswertung mit den BFS-Daten und derjenigen mit den klinikeigenen Daten desselben Jahres?
Aufgrund unterschiedlicher Beobachtungszeiträume: Die BFS-Daten nutzen Dezember bis November, die klinikeigenen Daten Januar bis November. Dadurch entstehen abweichende Stichproben (vgl. auch die betreffenden Fragen und Antworten oben).
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Wieso werden bei den klinikeigenen Daten nur die Periode vom Januar bis und mit November ausgewertet (anstatt der Periode vom Dezember bis November wie bei den BFS-Daten)?
Weil gewisse Spitäler ihre Patientinnen und Patienten in den gelieferten Daten zur Auswertung über den Jahreswechsel hinweg nicht eindeutig zuordnen, sodass Rehospitalisationen über den Jahreswechsel nicht zuverlässig identifiziert werden können. Januar bis November sichert deshalb eine konsistente Datengrundlage bei allen Spitälern.
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Warum gibt es Unterschiede zwischen den Ergebnissen der Auswertung mit den BFS-Daten und denjenigen der Auswertung mit den klinikeigenen Daten desselben Jahres?
Dafür gibt es drei Gründe: Erstens werden bei den klinikeigenen Daten keine externen Rehospitalisationen berücksichtigt, zweitens unterscheiden sich die Beobachtungsperioden und drittens verwendet die Risikoadjustierung bei den klinikeigenen Daten die Vorjahresergebnisse als Referenzwerte. Vergleiche zu diesen Themen auch die Antworten zu den vorhergehenden und nachfolgenden Fragen.
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Welche Referenzwerte werden bei der Auswertung mit den klinikeigenen Daten als Grundlage für die durchschnittliche Rate aller Spitäler und die Risikoadjustierung verwendet?
Hier werden die Ergebnisse aller Spitäler aus dem Vorjahr verwendet. Diese dienen als Vergleichswerte für die Auswertung der klinikeigenen Daten, weil in der freiwilligen Auswertung mit den klinikeigenen Daten nicht alle Spitäler und Kliniken teilnehmen.
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Wieso ergibt sich aus der Differenz zwischen allen ungeplanten Rehospitalisationen aus den BFS-Daten abzüglich der externen Rehospitalisationen nicht die Anzahl der ungeplanten Rehospitalisationen, die bei den klinikeigenen Daten ausgewiesen wird?
Weil die Beobachtungszeiträume unterschiedlich sind (bei den BFS-Daten: Dezember–November, bei den klinikeigenen Daten: Januar–November, vgl. die Antworten zu den vorhergehenden Fragen). Deshalb lassen sich die Zahlen nicht direkt gegeneinander aufrechnen.
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Welche Ergebnisse sollen berücksichtigt werden, wenn man bei der Auswertung mit den BFS-Daten auffällig ist, bei der Auswertung mit den klinikeigenen Daten jedoch nicht?
Massgebend sind immer die Ergebnisse der Auswertungen mit den BFS-Daten, da sie nationale Vergleiche erlauben und externe Rehospitalisationen enthalten. Diese Daten zeigen das vollständige Bild.
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Ist die Schlussfolgerung korrekt, dass eine Auffälligkeit bei den Auswertungen mit den BFS-Daten aufgrund der externen Rehospitalisationen zustande kommt, wenn man bei derselben Auswertung mit den klinikeigenen Daten nicht auffällig ist?
Nicht ganz. Zwar stimmt es, dass ein Spital bzw. eine Klinik im betreffenden Fall nur auffällig ist, wenn auch die externen Rehospitalisationen im Vergleich mit den anderen Spitälern berücksichtigt werden. Externe Rehospitalisationen können somit eine Rolle spielen, aber das auffällige Ergebnis ergibt sich immer aus der Kombination von internen und externen Wiedereintritten. Zudem unterscheidet sich auch die Risikoadjustierung zwischen den beiden Datengrundlagen. Bei der Risikoadjustierung mit den BFS-Daten werden sowohl interne und externe Rehospitalisationen berücksichtigt, bei der Risikoadjustierung mit den klinikeigenen Daten aber nur interne Rehospitalisationen. Es ist deshalb zu vereinfacht, die Auffälligkeit nur den externen Wiedereintritten zuzuschreiben.
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Wieso werden in der Fall-Liste der Einzelfallanalyse nicht gleich viele Fälle mit Rehospitalisations-ID angezeigt, wie Rehospitalisationen in den Ergebnissen der statistischen Vergleiche ausgewiesen werden?
Weil in der Fall-Liste auch fallzusammengeführte Erstaufenthalte mit Rehospitalisationen aufgeführt werden, bei denen keine separate Rehospitalisation existiert (vgl. hierzu auch die Antwort auf Frage 3 zu den fallzusammengeführten Fällen). Solche Rehospitalisationen bei fallzusammengeführten Eintritten sind in der Liste deshalb lediglich mit einer hochgestellten «1» markiert.
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Gibt es Empfehlungen oder Leitlinien zur Durchführung der Einzelfallanalyse?
Ja. Am Ende des Auswertungskonzepts und Handbuchs zu den ungeplanten Rehospitalisationen finden sich konkrete Empfehlungen, und ergänzend behandeln die Schulungsvideos «Einzelfallanalyse», «Einzelfallanalyse II» und «Zusammenfassung» in Smartlize unter anderem auch dieses Thema.
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Wieso wird eine zusätzliche, freiwillige Auswertung mit den klinikeigenen Daten angeboten, wenn bereits eine Auswertung mit den BFS-Daten durchgeführt wird?