FAQ ANQ
Diese Seite beantwortet im ersten Teil Fragen rund um die neue Berichtslegung ab 2026. Der zweite Teil behandelt allgemeine Fragen zum ANQ und seinen Messungen.
FAQ Messergebnisse: neue Berichtslegung
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Weshalb hat der ANQ die Berichtslegung zu den Messergebnissen neu konzipiert?
Der ANQ will seinen Anspruchsgruppen die Messergebnisse möglichst zeitnah zur Verfügung stellen. Dank der neuen Berichtslegung erhalten Spitäler, Kliniken, Kantone, Versicherer und die interessierte Öffentlichkeit die Daten früher. Die Inhalte sind zudem kompakter und lesefreundlicher gestaltet. Damit entspricht das neue Konzept auch einem Bedürfnis, das in der Standortbestimmung geäussert wurde.
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Welche Neuerungen gibt es auf dem ANQ-Webportal?
Das Webportal und die dynamischen Online-Grafiken stehen weiterhin im Zentrum der nationalen Ergebnispublikation. Die Webseiten mit den Ergebnissen wurden aber überarbeitet und zum Teil neu angeordnet. Zudem gibt es gezielte Ergänzungen. Dazu gehören zahlreiche Zusatzgrafiken und -tabellen in separaten Dateien.
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Weshalb gibt es keine Nationalen Vergleichsberichte mehr?
Die Nationalen Vergleichsberichte wurden durch ein kompakteres und übersichtlicheres Format, die Executive Summarys, ersetzt. Damit stehen die wichtigsten Ergebnisse schneller bereit und lassen sich einfacher nutzen. Die Executive Summarys fassen die nicht risikoadjustierten Messergebnisse zusammen. Sie stellen eine wichtige Ergänzung zu den Online-Grafiken auf dem Webportal dar und werden wie bisher von Infografiken begleitet.
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Wo finde ich die Detailinformationen zur Stichprobe sowie zur Daten- und Ergebnisqualität, die bisher in den Nationalen Vergleichsberichten enthalten waren?
Diese Informationen sind neu auf dem ANQ-Webportal direkt bei den dynamischen Online-Grafiken publiziert. Sie stehen in Form von Zusatzgrafiken und -tabellen als Excel- oder PDF-Dateien zur Verfügung. Somit sind neu alle nationalen Auswertungen zentral gebündelt (siehe zum Beispiel Messergebnisse PREMs Akutsomatik).
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Welche Informationen werden nicht mehr publiziert?
Alle relevanten Inhalte werden weiterhin publiziert. Bisher gab es aber Informationen, die in verschiedenen Publikationen enthalten waren. Das neue Konzept verhindert diese Redundanzen und löst gewisse Publikationen ab (z. B. die Anhänge der Nationalen Vergleichsberichte und die Methodenberichte). Alle Neuerungen sind in den Anforderungen an Publikationen und Publikationskonzepte im Detail aufgeführt (siehe Seite 16).
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Wurden auch die Partnerauswertungen optimiert?
Ja, sie wurden ebenfalls überarbeitet. Die Partnerauswertungen werden als separate Datei mit Tabellen bereitgestellt und richten sich ausschliesslich an Kantone, Versicherer, Spitäler und Kliniken.
Die Tabellen zeichnen sich durch umfangreiche Filterfunktionen aus und enthalten alle Ergebnisse inkl. Klinikkommentare, die auch in den dynamischen Grafiken auf dem ANQ-Webportal verfügbar sind. Dank der Filtermöglichkeiten können die ANQ-Partner die für sie relevanten Daten schneller finden und für eigene Analysen nutzen.
FAQ ANQ: Organisation und Aufgaben
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Welche Aufgabe hat der ANQ?
Der ANQ hat die Aufgabe, landesweit einheitliche Qualitätsmessungen im stationären Bereich der Akutsomatik, der Rehabilitation und der Psychiatrie umzusetzen, national vergleichende Auswertungen zu erstellen und die Resultate transparent zu publizieren. Zudem unterstützt der ANQ die Qualitätsvertragspartner prio.swiss, MTK und H+ im Rahmen eines Mandats bei spezifischen Umsetzungsarbeiten des Qualitätsvertrags nach Art. 58a KVG. Weitere Informationen zum ANQ
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Welche Interessen vertritt der ANQ?
Der ANQ vertritt die gemeinsamen Interessen seiner Trägerorganisationen. Der Verband der Spitäler H+, die Versicherer und die Kantone sind im ANQ paritätisch vertreten. Der ANQ kann nur umsetzen, was diese drei Mitgliedergruppen im Konsens beschliessen.
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Müssen die Spitäler und Kliniken bei den ANQ-Messungen mitmachen?
Alle Spitäler und Kliniken, die dem Nationalen Qualitätsvertrag ANQ 2011 beigetreten sind, müssen sich an den Messungen beteiligen. In begründeten Ausnahmefällen ist ein Dispens möglich.
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Können Spitäler auch von ANQ-Messungen dispensiert werden?
Grundsätzlich ist kein Dispens möglich, aber es gibt wenige Ausnahmen. Die aktuelle Übersicht der Ausnahmen ist in den Dispensgrundsätzen festgehalten.
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Was geschieht, wenn sich ein Spital/eine Klinik weigert, an einer Messung teilzunehmen?
Der ANQ überwacht die Messbeteiligung der Spitäler und Kliniken. Zu diesem Zweck führt er eine Liste, die jeweils zusammen mit den Messergebnissen veröffentlicht wird. Der ANQ meldet den Versicherern und den Kantonen, wenn Spitäler und Kliniken nicht an den Messungen teilnehmen.
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Wer legt fest, welche Messungen wie und wann durchgeführt werden?
Der ANQ-Messplan ist Bestandteil des Nationalen Qualitätsvertrags ANQ 2011, welchen die Mitgliederorganisationen unterzeichnet haben. Dies bedeutet, dass Spital- bzw. Klinik-, Versicherungs- und Kantonsvertreter die gemessenen Qualitätsindikatoren gemeinsam festlegen und in einer Vernehmlassung darüber entscheiden (Einstimmigkeit ist erforderlich).
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Wer ist für die Implementierung und Weiterentwicklung von Qualitätsindikatoren zuständig? Wo sind die Rollen und Verantwortlichkeiten geregelt?
Die Arbeiten rund um die Entwicklung, Implementierung, Weiterentwicklung und Anwendung von Qualitätsindikatoren erfolgen im Rahmen einer strukturierten Zusammenarbeit zwischen der ANQ-Geschäftsstelle, den zuständigen Fachgremien, wissenschaftlichen Expertinnen und Experten sowie den strategischen Entscheidungsträgern (Vertragspartner, Mitglieder, Vorstand). Die jeweiligen Rollen und Verantwortlichkeiten sind in einer Governance klar definiert, ebenso die Prozesse und die Entscheidungswege.
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Wie unabhängig sind die Messergebnisse?
Der ANQ beauftragt unabhängige Institute mit der Aufbereitung und Auswertung der erhobenen Daten. Dazu gehören auch Institute von Universitäten oder Hochschulen. Die Auswertungen erfolgen entlang von Auswertungskonzepten, die von Qualitätsausschüssen erarbeitet, vom paritätisch zusammengesetzten ANQ-Vorstand verabschiedet und bei den Kantonen, Versicherern und Leistungserbringern vernehmlasst wurden.
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Wie wird die Datenqualität sichergestellt?
Die Messdaten werden mittels Prüflogiken und Validierungen gecheckt, und auch die Datenqualität wird geprüft. Die Spitäler und Kliniken haben zudem die Möglichkeit, ihre Ergebnisse zu kommentieren.
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Gibt es Vorschriften für die Publikation der Messergebnisse?
Ja, die Vorgaben sind im ANQ-Datenreglement definiert. Zudem bestehen generelle Anforderungen an Publikationen und Publikationskonzepte. Für jede Messung wird auch ein messspezifisches Publikationskonzept erstellt. Der ANQ berücksichtigt bei der Veröffentlichung der Messergebnisse zudem die Empfehlungen der Schweizerischen Akademie für Medizinische Wissenschaften (SAMW).
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Wer überwacht die Datenerhebung in den Spitälern und Kliniken?
Die vom ANQ beauftragten Auswertungsinstitute prüfen die erhobenen Daten auf ihre Plausibilität. Auch führen die ANQ-Kooperationspartner bei einigen Messungen Audits vor Ort durch. Eine vollständige Überwachung der Datenerhebung im Spital/in der Klinik ist nicht möglich.
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Wer kontrolliert, ob die Spitäler und Kliniken Verbesserungsmassnahmen ergreifen?
Bisher lag die Qualitätsoptimierung in der Verantwortung der Spitäler und Kliniken. Kamen sie dieser Aufgabe nicht nach, konnten Kantone und Versicherer intervenieren. Gestützt auf Art. 58a KVG sind neben den Messungen und den Verbesserungsmassnahmen auch die Sanktionen Teil der Qualitätsverträge.
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Weshalb veröffentlicht der ANQ keine Spitalranglisten?
Ziel des ANQ ist, die Messresultate national vergleichend darzustellen, die breite Öffentlichkeit zu informieren und den Spitälern und Kliniken einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu ermöglichen. Im Vordergrund steht die Qualitätsentwicklung. Spitalranglisten dienen diesem Zweck erfahrungsgemäss nicht. Spitäler und Kliniken mit auffälligen Werten sind allein schon durch die transparente Veröffentlichung zum Handeln aufgefordert. Zudem muss beachtet werden, dass die Werte von Spitälern und Kliniken mit kleinen Fallzahlen statistisch weniger robust sind und mehr von zufälligen Schwankungen betroffen sein können.
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Wer bezahlt die ANQ-Messungen?
Der ANQ stellt den Spitälern und Kliniken Messinstrumente und Messlogistik zur Verfügung. Dafür bezahlen diese dem ANQ einen Beitrag pro stationären Austritt. Informationen zur Finanzierung
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Wer finanziert den Verein ANQ?
Die Vereinsstruktur mit Geschäftsstelle, Gremien, Mitgliederverwaltung wird gemäss Vereinsstatuten über Mitgliederbeiträge finanziert. Die Mitgliederversammlung legt deren Höhe fest.
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Auf welche gesetzliche Grundlage stützt sich der ANQ?
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) bildet die Grundlage der ANQ-Qualitätsmessungen. Es schreibt den Leistungserbringern (Spitälern und Kliniken) sowie den Kostenträgern (Versicherer und Kantone) eine vertraglich vereinbarte Qualitätssicherung auf Basis von Qualitätsmessungen vor.