FAQ Rehabilitation
Unsere FAQs enthalten Basiswissen und geben verständliche Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den ANQ und seine Qualitätsmessungen. FAQs zur Datenerfassung und Erstellung der Datengrundsätze, Datenhandbuch Version 8.0, gültig ab 2021, für den ANQ-Fachbereich Rehabilitation.
FAQs
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DATENÜBERMITTLUNG
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Wann müssen die Daten ans Auswertungsinstitut übermittelt werden?
Der Stichtag für die Übermittlung der definitiven Daten des Vorjahres erfolgt jeweils spätestens bis zum 28. Februar ans Auswertungsinstitut Charité – Universitätsmedizin Berlin.
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In wie vielen Dateien müssen Daten pro Patientin oder Patient vorliegen?
Insgesamt sollten für jede Patientin und jeden Patienten (jede FID) Datenzeilen in <strong>drei verschiedenen </strong>Dateien vorliegen:
<ol>
<li>MB-Datei (1 Zeile)</li>
<li>ZU-Datei (1 Zeile)</li>
<li>Je nach Rehabereich (2 Zeilen – 1 Zeile Eintrittsmessung und 1 Zeile Austrittsmessung):
<ul>
<li>FF-Datei (ehemals M2 - geriatrische, internistische, muskuloskelettale, neurologische und onkologische Reha),</li>
<li>KA-Datei (ehemals M3 – kardiale Reha),</li>
<li>PU-Datei (ehemals M3 – pulmonale Reha),</li>
<li>PP-Datei (paraplegiologische Reha) oder</li>
<li>PS-Datei (psychosomatische Reha)</li>
</ul>
</li>
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Was ist beim Anlegen des MB-Datensatzes zu beachten?
Für jede Patientin und für jeden Patienten gibt es eine MB-Zeile mit 52 Datenfeldern (Spalten). Die MB-Datei für die ANQ-Messungen entspricht der MB-Zeile des in der Klinik bereits vorliegenden BFS-Datensatzes. Für die Verwendung der MB-Zeile in den ANQ-Messungen muss die klinikinterne Fallidentifikationsnummer (FID) im Datenfeld 51 und die Patientenidentifikationsnummer (PID) im Datenfeld 52 ergänzt werden.
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Was ist beim Anlegen des ZU-Datensatzes zu beachten?
Für jede Patientin und jeden Patienten werden zusätzlich zu den Messdaten der einzelnen Rehabereiche bei Rehaeintritt auch die Daten zur Komorbidität mit der CIRS-Skala erfasst. Diese Daten werden in der ZU-Zeile übermittelt. Die ZU-Datei besteht aus insgesamt 18 Datenfeldern (Spalten). Die klinikinterne Fallidentifikationsnummer (FID) wird im zweiten Datenfeld eingefügt.
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Was ist beim Anlegen des FF-/ KA-/ PU-/ PP-/ PS-Datensatzes zu beachten?
Es müssen pro Patientin oder Patient jeweils zwei Zeilen in den FF-/KA-/PU-/PP-/PS-Dateien angelegt werden; eine Zeile für die Messungen zu Rehaeintritt und eine für die Messungen zu Rehaaustritt. Die Fallidentifikationsnummer (FID) wird jeweils im zweiten Feld eingefügt.
Die Dateien umfassen (ab 2021) folgende Anzahl an Datenfeldern (Spalten):
<ul>
<li>FF-Datei (geriatrische, internistische, muskuloskelettale, neurologische und onkologische Rehabilitation): 59 Datenfelder (Spalten)</li>
<li>KA-Datei (kardiale Rehabilitation): 65 Datenfelder (Spalten)</li>
<li>PU-Datei (pulmonale Rehabilitation): 51 Datenfelder (Spalten)</li>
<li>PP-Datei (paraplegiologische Rehabilitation): 39 Datenfelder (Spalten)</li>
<li>PS-Datei (psychosomatische Rehabilitation): 54 Datenfelder (Spalten)</li>
</ul> -
Wo finden sich genaue Instruktionen zur Erstellung der Datensätze?
Das Datenhandbuch enthält alle Vorgaben bezüglich der Datenformate, Variablenreihenfolgen, Datumsformate, Dateibenennungen, Umwandlung in CSV-Dateien und Datenübermittlung. Dieses steht unter <a href="https://www.anq.ch/de/downloads/?category=3027">Download Rehabilitation</a> > Handbücher zur Verfügung. Hier finden sich auch die Datenspezifikationen, die im Anhang des Datenhandbuches aufgeführt sind, als Excel-Tabelle. Des Weiteren sind unter <a href="https://www.anq.ch/de/downloads/?category=3027">Download Rehabilitation</a> > Dateneingabe auch Excel-Tabellen zur Unterstützung bei der Dateneingabe zu finden. Diese sind insbesondere für die Kliniken gedacht, die die Messdaten nicht in einem klinikeigenen Softwaresystem erfassen. Die Eingabemasken ermöglichen einen csv-Export der Daten gemäss der Datenspezifikation im Datenhandbuch.
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Welche Patientendaten sollen in den Dateien für den jeweiligen Datenliefertermin enthalten sein?
Die Daten aller Patientinnen und Patienten, deren Rehaaustritt innerhalb des definierten Erfassungszeitraumes (01.01. bis 31.12.) liegt, sollen in den Datensätzen enthalten sein. Es müssen also für diese Patientinnen und Patienten vollständige Datensätze der BFS-Statistik sowie die Daten der rehabereichsspezifischen Messinstrumente und die CIRS-Daten vorliegen. Übermittelt werden sollen auch die Daten der Drop-Out Fälle und der Test-Verzichts-Fälle.
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Muss die Fallidentifikationsnummer (FID) in alle Dateien eingefügt werden?
Die klinikinterne Fallidentifikationsnummer (FID) muss in allen Datensätzen der Patientinnen und Patienten vorliegen, da ansonsten die Zusammenführung der Daten pro Patientin oder Patient nicht möglich ist und die Daten in der Auswertung nicht berücksichtigt werden können. In jedem Datensatz ist für die Angabe der FID ein Datenfeld vorgesehen.
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Was ist der Unterschied zwischen Fallidentifikationsnummer (FID) und Patientennummer (PID)? / Wieso werden Fallidentifikationsnummer (FID) und Patientennummer (PID) erfasst?
Jeder Person wird innerhalb der Verwaltung eine eindeutige Patientennummer (PID) zugewiesen. Um Patientinnen und Patienten mit mehreren Klinikaufenthalten innerhalb desselben Datenjahres unterscheiden zu können, wird für jeden einzelnen Aufenthalt eine klinikinterne Fallidentifikationsnummer (FID) generiert. In den MB-Daten sind <u>beide</u> Angaben (Stelle/Feld 51: FID und Stelle/Feld 52: PID) zu erfassen. In den FF-/KA-/PU-/PP-/PS-Dateien wird die Fallidentifikationsnummer (FID) jeweils im zweiten Feld eingefügt. Über die FID erfolgt die Verknüpfung der übermittelten Daten je Patientin/Patient zu einem Gesamtdatensatz.
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Wie sollen die Datensätze an den ANQ bzw. das Auswertungsinstitut, die Charité – Universitätsmedizin Berlin, übermittelt werden?
Die einzelnen Datensätze sollen von den Kliniken vor der Übermittlung in ein CSV-Format (Textdatei mit Trennzeichen Semikolon («;») oder Pipe («|») zwischen den Datenfeldern) umgewandelt werden. Die Datensätze werden per E-Mail in einem Zip-Archiv mit einem vorab gesondert mitgeteilten Passwort an die Charité übermittelt. Auf Wunsch der Klinik ist auch ein Upload auf einen vom Auswertungsinstitut zur Verfügung gestellten, passwortgeschützten Bereich eines Cloudanbieters möglich. Für diese Form des Datentransfers nehmen Sie bitte Kontakt mit der Charité unter <a href="mailto:anq-messplan@charite.de">anq-messplan@charite.de</a> auf.
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Wie müssen die Datensätze, die zur Auswertung übermittelt werden, benannt werden? Worauf ist bei der Benennung der Datensätze zu achten?
Bei der Übermittlung der Datensätze ist an die korrekte Benennung der Einzeldateien und des zip-Archives zu achten. Ein Bestandteil der Dateinamen ist immer die der Klinik zugeordnete <u>Klinik-ID.</u> Diese wird vom Auswertungsinstitut für die automatisierte Aufbereitung der Datensätze verwendet. Die Klinik-ID ist generell dreistellig anzugeben: Klinik-IDs zwischen 1 und 9 haben 2 führende «00», z.B. «006», Klinik-IDs zwischen 10 und 99 haben eine führende «0», z.B. «025».
Die konkreten Vorgaben für die Dateibenennung sind im Datenhandbuch enthalten. Beispielsweise sollte die ZU-Datei der Klinik 001 wie folgt benannt werden: ANQ001_ZU_20211231.csv
Das korrekte Benennung des zip-Archiv der Klinik 001 wäre: ANQ001_ZIP_20220227.zip -
Was passiert mit den Daten von Fällen, deren Eintritt bis zum 31. Dezember und deren Austritt erst ab dem 1. Januar des neuen Jahres erfolgt?
Die Daten der sogenannten «Überlieger», also der Fälle deren Rehabilitation den Jahreswechsel beinhaltet, werden mit den Daten des Erhebungsjahres übermittelt, in dem der Austritt stattfindet.
In diesen Fällen werden also sowohl die Daten der Ein- als auch der Austrittsmessungen (plus MB-/CIRS-Daten) erst mit den Datensätzen des «neuen» Jahres transferiert.
<u>Beispiel:</u> Aufnahme 12.12.2020, Entlassung 03.01.2021 > alle Daten für diesen Fall werden mit den Daten für den Erhebungszeitraum 2021 übermittelt (Stichtag für die Datenübermittlung: 28.02.2022). -
Welche Daten werden nicht an den ANQ bzw. das Auswertungsinstitut, die Charité – Universitätsmedizin Berlin, übermittelt?
Aufgrund des Datenschutzes sollen weder das genaue Geburtsdatum noch der anonyme Verbindungscode der Patientinnen, der Patienten in der MB-Datei an das Auswertungsinstitut übermittelt werden. Diese Informationen müssen aus datenschutzrechtlichen Gründen unbedingt vor dem Versenden der Datensätze gelöscht werden. Im Datenfeld Geburtsdatum wird nur das Geburtsjahr (JJJJ) angegeben, die Angabe zum anonymen Verbindungscode wird komplett gelöscht. (Hinweis: Die Felder mit gelöschten Angaben bleiben als leere Datenfelder in der MB-Datei enthalten.)
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Wann müssen die Daten ans Auswertungsinstitut übermittelt werden?
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DATENÜBERPRÜFUNG
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Wie können die Datensätze vor der Übermittlung an das Auswertungsinstitut Charité – Universitätsmedizin Berlin auf Fehler geprüft werden?
Den Kliniken steht seit Herbst 2018 ein Test-Tool zur unterjährigen Überprüfung der Daten auf Eingabefehler oder Unvollständigkeiten zur Verfügung. Das Test-Tool sowie dazugehörige Unterlagen (Kurzanleitung und Manual) sind unter <a href="https://www.anq.ch/de/downloads/?category=3027">Download Rehabilitation</a> > Test-Tool Rehabilitation zu finden und werden pro Datenjahr aktualisiert.
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Wie können die Datensätze vor der Übermittlung an das Auswertungsinstitut Charité – Universitätsmedizin Berlin auf Fehler geprüft werden?
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MESSPLAN
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Welche Messinstrumente müssen bei welchem Rehabereich angewendet werden?
Der ANQ sieht in Anlehnung an das Definitionspapier «DefReha<sup>©</sup> Version 2.0» folgende Rehabereiche und Messinstrumente vor:
Geriatrische, internistische, muskuloskelettale, neurologische und onkologische Rehabilitation:
<ol>
<li>Dokumentation des Hauptziels und der Zielerreichung</li>
<li>Wahlweise der Erweiterte Barthel-Index (EBI) <em>oder</em> das FIM<sup>®</sup>-Instrument (FIM<sup>®</sup>)
(Die Kliniken müssen für alle Patientinnen und Patienten aus einem der oben erwähnten Rehabereiche entweder ausschliesslich den FIM<sup>® </sup>oder ausschliesslich den EBI anwenden.)</li>
</ol>
Kardiale Rehabilitation:
<ol>
<li>Dokumentation des Hauptziels und der Zielerreichung</li>
<li>je nach Gesundheitszustand der Patientin, des Patienten die Fahrrad-Ergometrie oder der 6-Minuten-Gehtest</li>
<li>MacNew Heart</li>
</ol>
Paraplegiologische Rehabilitation:
<ol>
<li>Dokumentation des Hauptziels und der Zielerreichung</li>
<li>Spinal Cord Independence Measure (SCIM)</li>
</ol>
Psychosomatische Rehabilitation:
<ol>
<li>Dokumentation des Hauptziels und der Zielerreichung</li>
<li>Patient Health Questionnaire – 15 (PHQ-15)</li>
<li>Hospital Anxiety and Depression Scale (HADS)</li>
</ol>
Pulmonale Rehabilitation:
<ol>
<li>Dokumentation des Hauptziels und der Zielerreichung</li>
<li>6-Minuten-Gehtest</li>
<li>Chronic Respiratory Questionnaire (CRQ)</li>
</ol>
Die aufgeführten Instrumente müssen jeweils zu Rehaeintritt und -austritt bei allen Patientinnen und Patienten erhoben werden (Vollerhebung).
Die CIRS (Komorbiditätsskala) muss in allen Fällen bei Rehaeintritt erhoben werden.
Die <u>pädiatrische</u> Rehabilitation ist von der Messung befreit. Es sind keine Messungen sowie Datentransfers für diesen Rehabereich vorgesehen. Aus formalen Gründen muss bei der ANQ-Geschäftsstelle für diesen Rehabereich ein Dispensgesuch eingereicht werden. -
Wer bestimmt die Zuordnung einer Patientin, eines Patienten zu einem Rehabereich?
Die Bestimmung erfolgt in der Rehabilitationsklinik. Ob der gewählte Rehabereich mit den kantonalen Leistungsverträgen/Tarifverträgen der jeweiligen Institutionen übereinstimmt, liegt in der Verantwortung der Kliniken. Für den ANQ ist entscheidend, dass die entsprechenden für den Rehabereich vorgeschriebenen Messinstrumente durchgeführt werden.
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Welche Messinstrumente müssen bei welchem Rehabereich angewendet werden?
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MESSINSTRUMENTE
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Weshalb sind nicht alle Messinstrumente auf dem ANQ-Webportal zu finden?
Einige der Messinstrumente zur Messung der Ergebnisqualität im Fachbereich Rehabilitation sind lizenziert. Der ANQ hat mit den Lizenzgebern entsprechende Nutzungsverträge abgeschlossen. Nur Klinken, welche beim ANQ registriert sind, ist es erlaubt die Messinstrumente zu nutzen. Aus Datenschutzgründen werden die Unterlagen den Kliniken direkt zugestellt. Dies betrifft aktuell die Instrumente MacNew Heart, CRQ, HADS und das FIM<sup>®</sup>-Instrument.
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Wie werden Hauptziel und Zielerreichung richtig dokumentiert?
Bei der Erfassung von Hauptziel und Zielerreichung sind unterschiedliche Angaben zu Rehaeintritt und Rehaaustritt zu machen. Angaben zum Hauptziel sind ausschliesslich zu Rehaeintritt vorzunehmen, Angaben zur Zielerreichung sowie zur Zielanpassung ausschliesslich zu Rehaaustritt. Die Angaben zum Hauptziel sind somit in der Datenzeile für den Rehaeintritt anzuordnen, die Angaben zur Zielanpassung und Zielerreichung in der Datenzeile des Rehaaustritts.
Die Angaben zu Hauptziel und Zielerreichung dürfen nicht in derselben Datenzeile eingegeben werden. Hauptziel und Zielerreichung werden zu unterschiedlichen Messzeitpunkten erhoben und somit ist für jeden Messzeitpunkt eine eigene Zeile angelegt. Für jeden Messzeitpunkt ist zudem das Test-Datum (Erfassungsdatum) anzugeben. -
Was ist der Unterschied zwischen den beiden Messinstrumente FIM®-Instrument und Erweiterter Barthel-Index (EBI)?
FIM<sup>®</sup> und EBI messen die Funktionsfähigkeit bei Aktivtäten des täglichen Lebens (Activity of Daily Living). Der EBI wurde als lizenzfreie Alternative zur FIM<sup>®</sup> entwickelt. Die beiden Instrumente korrelieren in einem hohen Mass miteinander, unterscheiden sich jedoch im Detaillierungsgrad und der Skalierung. Für das FIM<sup>®</sup>-Instrument gibt es vom Lizenzgeber UDSMR ein ausführliches Manual und zusätzliche Unterlagen. Für den EBI gibt es lediglich eine kurze Testanweisung. Sowohl für den FIM<sup>®</sup> als auch für den EBI haben die ANQ-Expertengruppen Empfehlungen erstellt, welche unter <a href="https://www.anq.ch/de/downloads/?category=3027">Download Rehabilitation</a> > Messinstrumente Rehabilitation zu finden sind. Mittels eines eigens entwickelten ADL-Scores können die Ergebnisse der beiden Instrumente in den ANQ-Auswertungen miteinander verglichen werden (siehe auch <a href="https://www.anq.ch/de/downloads/?category=3027">Download Rehabilitation</a> > ADL-Score Rehabilitation).
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Weshalb muss sich die Klinik für das FIM®-Instrument registrieren?
Das FIM<sup>®</sup>-Instrument ist ein lizenziertes Assessment. Der ANQ hat mit dem Lizenzgeber – der UDSMR – einen Vertrag. Nur Kliniken, welche den «Permission-Letter» erhalten haben, dürfen das Instrument nutzen. Für die Kliniken ist die Registrierung lediglich ein administratives Verfahren ohne finanziellen Aufwand.
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Wie erfolgt bei der FIM®-Messung die Dokumentation (Ein- und Austritt) bei Item L – Fortbewegung, wenn unklar ist, wie sich die Patientin, der Patient bei Austritt fortbewegt?
Ist bei Rehaeintritt nicht klar wie sich die Patientin oder der Patient bei Austritt überwiegend fortbewegen wird, soll der Modus «unsicher» gewählt und sowohl der Modus «Gehen» als auch der Modus «Rollstuhl» bewertet werden. Bei Austritt wird dann der Modus bewertet, der überwiegend für die Fortbewegung genutzt wird. Ist auch bei Austritt der überwiegende Modus «unsicher», sollen erneut beide Fortbewegungsarten bewertet werden. Mehr Informationen zur Dokumentation von Item L-Fortbewegung sind unter <a href="https://www.anq.ch/de/downloads/?category=3027">Download Rehabilitation</a> > Messinstrumente Rehabilitation zu finden.
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Was ist der ADL-Score?
Der ADL-Score ist ein Übersetzungsalgorithmus und wurde im Auftrag des ANQ von der Charité – Universitätsmedizin Berlin entwickelt und validiert. Er transformiert die Items des FIM<sup>®</sup>-Instruments und des Erweiterten-Barthel Index (EBI) in einen übergreifenden Score. Dies ermöglicht einen gemeinsamen fairen Ergebnisqualitätsvergleich der Funktionsfähigkeit von Patientinnen und Patienten unabhängig davon, welches Instrument in den Kliniken bzw. in den einzelnen Rehabereichen angewendet wird. Informationen sind unter <a href="https://www.anq.ch/de/downloads/?category=3027">Download Rehabilitation</a> > ADL-Score Rehabilitation zu finden.
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Wo finde ich Angaben zu den beim CHOP-Code 2021 verwendeten ADL-Scores? Wie hängt der ADL-Score der CHOP-Codes mit dem ADL-Score der ANQ-Messungen zusammen?
Ab dem Jahr 2021 ist der ADL-Score, der bei den ANQ-Messungen verwendet wird, auch die Grundlage für die CHOP-Codierungen des BFS. In den Kliniken werden nach wie vor entweder das FIM<sup>®</sup>-Instrument oder der Erweiterte Barthel-Index (EBI) erhoben.
Für den CHOP-Code «ADL-Score» wird ab 2021 der Überführungsalgorithmus für die Instrumente FIM<sup>®</sup> bzw. EBI in die ADL-Scores angewendet, der auch in den ANQ-Messungen genutzt wird.
Die Kliniken müssen selber vor der Übermittlung der CHOP-Codes an das BFS die Ergebnisse der Einzelitems aus FIM<sup>®</sup> bzw. EBI in die ADL-Score-Werte anhand einer Überleitungstabelle überführen. Diese Überleitungstabelle ist unter <a href="https://www.anq.ch/de/downloads/?category=3027">Download Rehabilitation</a> > ADL-Score Rehabilitation zu finden.
Bei den ANQ-Messungen werden von den Kliniken die erhobenen FIM<sup>®</sup>-/EBI-Werte (Rohdaten) übermittelt. Die Überführung der Werte aus den beiden Erhebungsinstrumenten FIM<sup>®</sup> bzw. EBI in den ADL-Score erfolgt anschliessend durch das Auswertungsinstitut. -
Was muss bei der Durchführung des 6-Minuten-Gehtests beachtet werden, wenn die Patientin, der Patient Sauerstoff oder eine Gehhilfe benötigt?
Die Ein- und Austrittsmessung findet immer unter der aktuellen Medikation bzw. Sauerstoffgabe sowie unter Verwendung erforderlichen Hilfsmitteln für das Gehen statt. Wenn eine Patientin oder ein Patient Sauerstoff bzw. eine Gehhilfe benötigt, muss dies zwingend beim Test in den dafür vorgesehenen Datenfeldern angegeben werden. Die Verwendung von Sauerstoff bzw. Nutzung einer Gehhilfe kann sich zwischen Ein- und Austritt unterscheiden und richtet sich nach dem erforderlichen Unterstützungsbedarf zum jeweiligen Messzeitpunkt.
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Weshalb sind nicht alle Messinstrumente auf dem ANQ-Webportal zu finden?
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REGISTRIERUNG UND DISPENSIERUNG
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Welche Klinikstandorte müssen registriert werden und wie erfolgt die Registrierung?
Grundsätzlich ist die Eröffnung neuer Standorte von Kliniken, die dem Nationalen Qualitätsvertrag beigetreten sind, unverzüglich der ANQ-Geschäftsstelle mitzuteilen. Eine standortgetreue Datenerfassung und Auswertung gehört aufgrund von Aspekten des betrieblichen Qualitätsmanagements und aus gesundheitspolitischer Perspektive zu den Vorgaben des ANQ. Die Registrierung neuer Standorte erfolgt mittels des Registrierungsformulars (<a href="https://www.anq.ch/de/downloads/?category=3027" target="_blank" rel="noopener">Download Rehabilitation</a> > Registrierungsformular Rehabilitation).
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Weshalb müssen auch Kliniken mit einer geringen Fallzahl an den ANQ-Messungen teilnehmen?
Die Kliniken haben mit den Kostenträgern Leistungsvereinbarungen bzw. Tarifverträge, welche den Nachweis der Qualität – unabhängig von der Grösse einer Klinik – einschliessen. Der ANQ sieht in einer geringen Fallzahl keinen Dispensierungsgrund. Aufgrund der statistisch limitierten Aussagekraft werden Kliniken mit geringer Fallzahl in den Ergebnisberichten entsprechend ausgewiesen.
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Wann wird eine Klinik von einer Messung dispensiert?
Grundsätzlich müssen die Kliniken alle Messungen umsetzen, welche für ihren Rehabereich im Messplan vorgegeben sind. Kann ein Leistungserbringer eine der vorgegebenen ANQ-Messungen aus objektiven Gründen, nicht durchführen, hat er nach Nationalem Qualitätsvertrag, Abschnitt III, Absatz 4, die Möglichkeit, ein begründetes schriftliches Dispensgesuch für die ausgewählten Ergebnisqualitätsmessungen an den ANQ zu stellen. Zu diesen objektiven Gründen zählen beispielsweise die Schliessung der Klinik innert Jahresfrist, einzelne Leistungen werden nicht mehr angeboten oder andere bereichsspezifische Dispensgründe. Geringe Fallzahlen, mangelnde personelle und finanzielle Ressourcen oder die mangelnde Eignung der Messung sind für den ANQ keine ausreichenden Gründe für ein Dispensgesuch.
Für die pädiatrische Rehabilitation besteht aktuell keine ANQ-Messpflicht. Aus formalen Gründen müssen Kliniken mit pädiatrischem Rehabilitationsangebot ein Dispensgesuch beim ANQ einreichen.
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Welche Klinikstandorte müssen registriert werden und wie erfolgt die Registrierung?
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DATENERHEBUNG
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Wie werden innerhalb eines Tests einzelne fehlende Werte angegeben?
In den Patientenfragebogen können fehlende Angaben auftreten. Diese Informationen sollen ebenfalls dokumentiert werden, d. h. das Datenfeld soll nicht einfach leer bleiben, sondern mit einem Wert für «missing» ausgefüllt werden. Für den MacNew Heart, den CRQ, die HADS sowie den PHQ-15 wird die Ziffer «9» als fehlender Wert definiert. Die Ziffer «0» soll bei einem fehlenden Wert nicht verwendet werden, da diese in einigen Messinstrumenten einen gültigen Wert darstellt, was zu Verzerrungen in der Auswertung der Messungen führt.
Bei den Fragebogen, die von Behandelnden ausgefüllt werden, sollen alle Items vollständig erfasst werden, sodass keine fehlenden Werte vorkommen können. Daher wird bei allen Fremderhebungen auf die Vorgabe fehlender Werte verzichtet. Dies betrifft: Angaben zu Hauptziel und Zielerreichung (HZ und ZE), FIM®, EBI, SCIM und CIRS. Gleiches gilt für die Leistungstests (6-Minuten-Gehtest, Fahrrad-Ergometrie). Wenn dennoch einzelne Werte dieser Tests fehlen, müssen die entsprechenden Datenfelder leer gelassen werden. -
Wie wird ein Drop-Out, ein Test-Verzicht (Nichtdurchführung einzelner Messungen) oder ein Testabbruch dokumentiert?
Ein <u>Drop-Out</u> hat einen Ausschluss des Messfalles aus dem ANQ-Messprogramm zur Folge. Die Falldaten werden in den Ergebnisanalysen nicht ausgewertet. Ein <u>Drop-Out</u> liegt zum einen bei einem unvorhergesehenen Abbruch der Behandlung vor (Verlegung in Akutspital länger als 24 h, Todesfall, vorzeitiger Rehaaustritt auf Wunsch der Patientin oder des Patienten) vor. In solchen Fällen wird die ANQ-Messung abgeschlossen, da die Vervollständigung der Messung nicht möglich ist. Zum anderen werden Fälle, bei denen der Austritt innerhalb von 7 Tagen (kleiner als 7 Tage) nach Rehaeintritt geplant erfolgt, als Drop-Out codiert. Aufgrund der kurzen Aufenthaltsdauer wird bei diesen Fällen auf eine Bewertung der Ergebnisqualität verzichtet. In der Messdokumentation müssen für die Drop-Out-Fälle das Vorliegen eines Drop-Outs sowie das Datum des Drop-Outs (Tag des Behandlungsabbruchs bzw. Rehaaustritts) im Eingangsblock in der FF-/ KA-/PU-/PP-/PS-Datei angegeben werden. Die restlichen Datenfelder (Spalten) der rehabereichsspezifischen Dateien können entweder leer bleiben oder die Daten der vor dem Drop-Out durchgeführten Messungen enthalten.
Ein <u>Test-Verzicht</u> (Nichtdurchführung einzelner Messungen) hat anders als ein Drop-Out keinen Ausschluss des Falles aus dem Messprogramm zur Folge. Kann eine Messung nicht durchgeführt werden, z. B. aufgrund einer Ablehnung der Teilnahme durch die Patientin oder den Patienten, oder wird aus medizinischen Gründen darauf verzichtet, sind trotzdem allfällige weitere Ein- bzw. Austrittsmessungen durchzuführen. Gleiches gilt für ein Versäumnis: Hat eine Klinik beispielsweise eine Eintrittsmessung versäumt, sind allfällige weitere Eintrittsmessungen bzw. die Austrittsmessungen grundsätzlich durchzuführen. Test-Verzichtsgründe können nur bei Leistungstests (6-Minuten-Gehtest, Fahrrad-Ergometrie) und Patientenfragebogen (MacNew Heart, CRQ, PHQ-15, HADS) geltend gemacht werden, jedoch nicht bei den Messungen mit dem FIM<sup>®</sup>-Instrument, dem EBI, der SCIM und der CIRS sowie bei der Dokumentation des Hauptziels und der Zielerreichung. Die Angabe eines Test-Verzichtsgrundes erfolgt bei jedem Patientenfragebogen und jedem Leistungstest separat. Ebenfalls ist das Erhebungsdatum zu erfassen (Datum, an dem die Messung eigentlich hätte stattfinden sollen). Die Test-Verzichtsgründe werden in der KA-/PU-/PP-/PS-Datei am Ende des jeweiligen Variablenblocks zu einem spezifischen Instrument dokumentiert.
Bei den Leistungstests (6-Minuten-Gehtest, Fahrrad-Ergometrie) ist darüber hinaus in den entsprechenden Formularen die Angabe von einem <u>Test-Abbruch</u> sowie den Abbruchgründen vorgesehen (Warum wird der Leistungstest beendet bzw. abgebrochen?). Diese Angabe ist bei der Fahrrad-Ergometrie obligatorisch und muss für jede Patientin und jeden Patienten angegeben werden, Beim 6-Minuten-Gehtest muss nur das Vorliegen eines Test-Abbruches sowie ein Abbruchgrund angegeben werden, wenn die Gehdauer von 6 Minuten nicht erreicht wurde, da der Test nach 6 Minuten regulär beendet wird. Die Angaben zum Test-Abbruch sind in den Datenfeldern (Spalten) zum 6-Minuten-Gehtest in der KA- und PU-Datei und zur Fahrrad-Ergometrie ausschliesslich in der KA-Datei zu dokumentieren. -
Was geschieht bei einer (Rück-)Verlegung in ein Akutspital?
<u>Ungeplante Verlegung:</u> Tritt eine Patientin oder ein Patient ungeplant aus der stationären Rehabilitation aus (im Sinne eines notfallmässigen Rehaaustritts; (Rück-)Verlegung mit Aufenthalt in einem Akutspital länger als 24 Stunden), so wird der Fall für die ANQ-Messung abgeschlossen und als Drop-Out behandelt. Demnach ist nach einer Verlegung zurück in die stationäre Rehabilitation ein neuer Fall zu eröffnen und die Ein- und Austrittsmessungen sind erneut durchzuführen.
<u>Geplante Verlegung:</u> Geplante Zwischenaufenthalte im Akutspital sind beispielsweise operative Eingriffe, die bereits während des akutstationären Aufenthalts geplant, aber erst während der Rehabilitations-Phase durchgeführt werden können. Im Falle eines geplanten Aufenthaltes in einem Akutspital während der Rehabilitation (auch länger als 24h) sind keine Messungen vor und nach dem geplanten akutstationären Aufenthalt durchzuführen – es sind also nur die regulär vorgesehenen Messungen bei Eintritt in die Rehabilitation und bei Austritt aus der Rehabilitation erforderlich. Die Falldaten (insbesondere die Daten der BFS-Statistik) müssen von den Kliniken vor der Datenübermittlung ggf. zu einem Fall zusammengeführt werden. -
Wann wird ein Fall gemäss ANQ-Definition zusammengeführt?
Eine Fallzusammenführung erfolgt bei den ANQ-Messungen lediglich bei einem <u>geplanten </u>Zwischenaufenthalt in einem Akutspital, der länger als 24 h dauert. In diesem Fall sind keine Messungen vor und nach dem geplanten akutstationären Aufenthalt durchzuführen – es sind also nur die regulär vorgesehenen Messungen bei Eintritt in die Rehabilitation und bei Austritt aus der Rehabilitation erforderlich. Die Falldaten (insbesondere die Daten der BFS-Statistik) müssen von den Kliniken vor der Datenübermittlung ggf. zu einem Fall zusammengeführt werden. Geplante Zwischenaufenthalte im Akutspital sind beispielsweise operative Eingriffe, die bereits während des akutstationären Aufenthalts geplant, aber erst während der Rehabilitations-Phase durchgeführt werden können.
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Gilt die Fallzusammenführung nach den Vorgaben von SwissDRG (STReha) auch für den ANQ?
Die Vorgaben zu Fallzusammenführungen gemäss «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG» oder unter TARPSY (Wiederaufnahme innerhalb von 18 Tagen wird als ein Behandlungsfall gewertet) werden für den Bereich Rehabilitation nicht übernommen. Aus Qualitätssicht ist bei einer Zeitspanne von mehr als 24 h zwischen Rehaaustritt und Wiedereintritt von einem neuen medizinischen Fall auszugehen, da sich der Zustand der Patientin, des Patienten erheblich verändert haben kann. Entsprechend bleibt die ANQ-Vorgabe unverändert, dass bei einer <u>ungeplanten</u> (Rück-)Verlegung in ein Akutspital länger als 24 h der Fall als Dropout definiert wird und bei Wiedereintritt als neuer Fall behandelt wird.
Eine Fallzusammenführung findet bei den ANQ-Messungen lediglich bei einer <u>geplanten</u> Verlegung in ein Akutspital, die länger als 24 h dauert statt<em>. </em>
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Wie werden innerhalb eines Tests einzelne fehlende Werte angegeben?