FAQ Rehabilitation
Unsere FAQs enthalten Basiswissen und geben verständliche Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den ANQ und seine Qualitätsmessungen. Die FAQs zur Datenerfassung und Erstellung der Datensätze stützen sich auf das Datenhandbuch Version 10.0, gültig ab 1. Januar 2024.
FAQs
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VON DER DATENERHEBUNG BIS ZUR PUBLIKATION – DIE ANQ-MESSUNG KURZ ERKLÄRT
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Von der Datenerhebung bis zur Publikation – Die ANQ-Messung kurz erklärt
Die ANQ-Qualitätsmessungen Rehabilitation sind Vollerhebungen für volljährige Patientinnen und Patienten, die zwischen dem 01.01 und dem 31.12. des entsprechenden Datenjahrs austreten. Die Messvorgaben und etwaige Anpassungen werden den Kliniken frühestmöglich kommuniziert und sind auf dem ANQ-Webportal zu finden. Über die Online-Plattform ReMoS können die Kliniken jederzeit eine Datenqualitätsprüfung der erhobenen Daten unterziehen. Die Daten der ANQ-Qualitätsmessungen Rehabilitation werden einmal jährlich dem Auswertungsinstitut Charité über die Online-Plattform ReMoS übermittelt (finale Datenabgabe). Der Abgabetermin ist normalerweise der 28. Februar des Folgejahres. Anschliessend analysiert die Charité die Datenqualität der abgegebenen Daten eines Jahres. Danach werden in ReMoS von der Charité die klinikspezifischen Ergebnisse im Vergleich zur Gesamtstichprobe in Form von Berichten zum Download sowie in einem Dashboard mit interaktiven Grafiken zur Verfügung gestellt. Zeitgleich erstellt der ANQ auf Grundlage der Datenabgaben die Messbeteiligungsliste, die auf dem ANQ-Webportal veröffentlicht wird. Weiter erfolgt die Auswertung der Daten in Bezug auf die Ergebnisqualität in den Qualitätsindikatoren je Rehabereich, die in den klinikspezifischen Ergebnisberichten und Nationalen Vergleichsberichten zusammengefasst werden. Die klinikspezifischen Ergebnisberichte werden den Kliniken ebenfalls über ReMoS zum Download zur Verfügung gestellt. In Vorbereitung der transparenten Publikation der Ergebnismessungen im nationalen Vergleich auf dem ANQ-Webportal erhalten die Kliniken die Möglichkeit, ihre Ergebnisse in einer geschützten Testumgebung einzusehen und zu kommentieren. Diese Kommentare werden anschliessend unredigiert auf dem ANQ-Webportal unter «Messergebnisse» zusammen mit den Ergebnissen der Messungen aufgeschaltet. Die Aufschaltung wird von einer Medienmitteilung begleitet. Die Partner des ANQ (Versicherer, Kantone, H+) haben die Möglichkeit die publizierten Auswertungen zu bestellen.
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Von der Datenerhebung bis zur Publikation – Die ANQ-Messung kurz erklärt
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REGISTRIERUNG UND DISPENSIERUNG
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Welche Klinikstandorte müssen registriert werden und wie erfolgt die Registrierung?
Grundsätzlich ist die Eröffnung neuer Standorte von Kliniken, die dem Nationalen Qualitätsvertrag beigetreten sind, unverzüglich der ANQ-Geschäftsstelle mitzuteilen. Eine standortgetreue Datenerfassung und Auswertung gehört aufgrund von Aspekten des betrieblichen Qualitätsmanagements und aus gesundheitspolitischer Perspektive zu den Vorgaben des ANQ. Die Registrierung neuer Standorte erfolgt mittels des Registrierungsformulars (<a href="https://www.anq.ch/de/downloads/?category=3027" target="_blank" rel="noopener">Download Rehabilitation</a> > Registrierungsformular Rehabilitation).
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Weshalb müssen auch Kliniken mit einer geringen Fallzahl an den ANQ-Messungen teilnehmen?
Die Kliniken haben mit den Kostenträgern Leistungsvereinbarungen bzw. Tarifverträge, welche den Nachweis der Qualität – unabhängig von der Grösse einer Klinik – einschliessen. Der ANQ sieht in einer geringen Fallzahl keinen Dispensierungsgrund. Aufgrund der statistisch limitierten Aussagekraft werden Kliniken mit geringer Fallzahl in den Ergebnisberichten entsprechend ausgewiesen.
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Wann wird eine Klinik von einer Messung dispensiert?
Grundsätzlich müssen die Kliniken alle Messungen umsetzen, welche für ihren Rehabereich im Messplan vorgegeben sind. Kann ein Leistungserbringer eine der vorgegebenen ANQ-Messungen aus objektiven Gründen, nicht durchführen, hat er nach Nationalem Qualitätsvertrag, Abschnitt III, Absatz 4, die Möglichkeit, ein begründetes schriftliches Dispensgesuch für die ausgewählten Ergebnisqualitätsmessungen an den ANQ zu stellen. Zu diesen objektiven Gründen zählen beispielsweise die Schliessung der Klinik innert Jahresfrist, einzelne Leistungen werden nicht mehr angeboten oder andere bereichsspezifische Dispensgründe. Geringe Fallzahlen, mangelnde personelle und finanzielle Ressourcen oder die mangelnde Eignung der Messung sind für den ANQ keine ausreichenden Gründe für ein Dispensgesuch.
Für die pädiatrische Rehabilitation besteht aktuell keine ANQ-Messpflicht. Aus formalen Gründen müssen Kliniken mit pädiatrischem Rehabilitationsangebot ein Dispensgesuch beim ANQ einreichen.
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Welche Klinikstandorte müssen registriert werden und wie erfolgt die Registrierung?
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DATENERHEBUNG
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Gilt die Fallzusammenführung nach den Vorgaben von ST Reha auch für den ANQ?
Die Vorgaben zu Fallzusammenführungen gemäss «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter ST Reha» (Wiederaufnahme innerhalb von 18 Tagen wird als ein Behandlungsfall gewertet) werden nicht übernommen. Aus Qualitätssicht ist bei einer Zeitspanne von mehr als 24 Stunden zwischen Rehaaustritt und Wiedereintritt von einem neuen medizinischen Fall auszugehen, da sich der Zustand der Patientin, des Patienten erheblich verändert haben kann. Entsprechend bleibt die ANQ-Vorgabe unverändert, dass bei einer (Rück-)Verlegung in ein Akutspital länger als 24 Stunden der Fall als Dropout definiert wird und bei Wiedereintritt als neuer Fall behandelt wird.
Grafik: <a href="https://www.anq.ch/wp-content/uploads/2023/02/ANQ_REHA_Fallzusammenfuehrung_Info.png" target="_blank" rel="noopener">Fallzusammenführung</a> -
Was geschieht bei einer (Rück-)Verlegung in ein Akutspital?
Tritt eine Patientin oder ein Patient für länger als 24 Stunden aus der stationären Rehabilitation aus – unabhängig davon, ob es sich um eine geplante oder ungeplante (notfallmässiger Rehaaustritt) Verlegung handelt – wird der Fall für die ANQ-Messung abgeschlossen und als Dropout behandelt. Demnach ist nach einer Verlegung zurück in die stationäre Rehabilitation ein neuer Fall zu eröffnen und die Ein- und Austrittsmessungen sind erneut durchzuführen.
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Wie werden innerhalb eines Tests einzelne fehlende Werte angegeben?
In den Patientenfragebogen können fehlende Angaben auftreten. Diese Informationen sollen ebenfalls dokumentiert werden, d. h. das Datenfeld soll nicht einfach leer bleiben, sondern mit einem Wert für «missing» ausgefüllt werden. Für den CRQ, den MacNew Heart, den PHQ-9, den PHQ-15 sowie die GAD-7 wird die Ziffer «9» als fehlender Wert definiert. Die Ziffer «0» soll bei einem fehlenden Wert nicht verwendet werden, da diese in einigen Messinstrumenten einen gültigen Wert darstellt, was zu Verzerrungen in der Auswertung der Messungen führt.
Bei den Fragebogen, die von Behandelnden ausgefüllt werden, sollen alle Items vollständig erfasst werden, sodass keine fehlenden Werte vorkommen können. Daher wird bei allen Fremderhebungen auf die Vorgabe fehlender Werte verzichtet. Dies betrifft: Angaben zu CIRS, EBI, FIM<sup>®</sup>, Hauptziel und Zielerreichung (HZ und ZE), und SCIM. Gleiches gilt für den Leistungstest (6-Minuten-Gehtest). Wenn dennoch einzelne Werte dieser Tests fehlen, müssen die entsprechenden Datenfelder leer gelassen werden. -
Wie wird ein Dropout dokumentiert?
Ein <u>Dropout</u> hat einen Ausschluss des Messfalles aus dem ANQ-Messprogramm zur Folge. Die Falldaten werden in den Ergebnisanalysen nicht ausgewertet. Ein Dropout liegt zum einen bei einem unvorhergesehenen Abbruch der Behandlung (Verlegung in ein Akutspital länger als 24 Stunden, Todesfall, vorzeitiger Rehaaustritt auf Wunsch der Patientin oder des Patienten) vor. In solchen Fällen wird die ANQ-Messung abgeschlossen, sofern die Austrittsmessungen nicht gemäss ANQ-Vorgaben durchgeführt werden konnten oder der Austritt innerhalb von 7 Tagen (Aufenthaltsdauer weniger als 8 Tage) nach Rehaeintritt geplant erfolgte. Aufgrund der kurzen Aufenthaltsdauer wird bei diesen Fällen auf eine Bewertung der Ergebnisqualität verzichtet. In der Messdokumentation müssen für die Dropout-Fälle das Vorliegen eines Dropouts sowie das Datum des Dropouts (Tag des Behandlungsabbruchs bzw. Rehaaustritts) im Eingangsblock in der FF-/KA-/PP-/PS-/PU-Datei angegeben werden. Die restlichen Datenfelder (Spalten) der rehabereichsspezifischen Dateien können entweder leer bleiben oder die Daten der vor dem Dropout durchgeführten Messungen enthalten.
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Wie wird ein Testverzicht (Nichtdurchführung einzelner Messungen) dokumentiert?
Ein <u>Testverzicht</u> (Nichtdurchführung einzelner Messungen) hat anders als ein Dropout keinen Ausschluss des Falles aus dem Messprogramm zur Folge. Kann eine Messung nicht durchgeführt werden, z. B. aufgrund einer Ablehnung der Teilnahme durch die Patientin oder den Patienten, oder wird aus medizinischen Gründen darauf verzichtet, sind trotzdem allfällige weitere Ein- bzw. Austrittsmessungen durchzuführen. Gleiches gilt für ein Versäumnis: Hat eine Klinik beispielsweise eine Eintrittsmessung versäumt, sind allfällige weitere Eintrittsmessungen bzw. die Austrittsmessungen grundsätzlich durchzuführen. Testverzichtsgründe können nur beim Leistungstest (6-Minuten-Gehtest) und Patientenfragebogen (CRQ, MacNew Heart, PHQ-9, PHQ-15 und GAD-7) geltend gemacht werden, jedoch nicht bei den Messungen mit der CIRS, dem EBI, dem FIM<sup>®</sup>-Instrument und der SCIM sowie bei der Dokumentation des Hauptziels und der Zielerreichung. Die Angabe eines Testverzichtsgrundes erfolgt bei jedem Patientenfragebogen und jedem Leistungstest separat. Ebenfalls ist das Erhebungsdatum zu erfassen (Datum, an dem die Messung eigentlich hätte stattfinden sollen). Die Testverzichtsgründe werden in der KA-/PP-/PS-/PU-Datei am Ende des jeweiligen Variablenblocks zu einem spezifischen Instrument dokumentiert.
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Wie wird ein Testabbruch dokumentiert?
Beim Leistungstest (6-Minuten-Gehtest) ist darüber hinaus im entsprechenden Formular die Angabe von einem <u>Test-Abbruch</u> sowie der Abbruchgrund erforderlich (Warum wird der Leistungstest beendet bzw. abgebrochen?), wenn die Gehdauer von 6 Minuten nicht erreicht wurde. Die Angaben zum Test-Abbruch sind in den Datenfeldern (Spalten) zum 6-Minuten-Gehtest in der KA- und PU-Datei zu dokumentieren.
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Gilt die Fallzusammenführung nach den Vorgaben von ST Reha auch für den ANQ?
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DATENÜBERMITTLUNG
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Wann müssen die Daten ans Auswertungsinstitut übermittelt werden?
Der Stichtag für die Übermittlung der definitiven Daten (Finale Datenabgabe) des Vorjahres erfolgt jeweils spätestens bis zum 28. Februar über die Online-Plattform ReMoS ans Auswertungsinstitut Charité – Universitätsmedizin Berlin.
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In wie vielen Dateien müssen Daten pro Patientin oder Patient vorliegen?
Insgesamt sollten für jede Patientin und jeden Patienten (jede FID) Datenzeilen in <strong>drei verschiedenen </strong>Dateien vorliegen:
<ol>
<li>MB-Datei (1 Zeile)</li>
<li>ZU-Datei (1 Zeile)</li>
<li>Je nach Rehabereich (2 Zeilen – 1 Zeile Eintrittsmessung und 1 Zeile Austrittsmessung):
<ul>
<li>FF-Datei (geriatrische, internistische, muskuloskelettale, neurologische und onkologische Reha),</li>
<li>KA-Datei (kardiale Reha),</li>
<li>PP-Datei (paraplegiologische Reha),</li>
<li>PS-Datei (psychosomatische Reha) oder</li>
<li>PU-Datei (pulmonale Reha)</li>
</ul>
</li>
</ol> -
Was ist beim Anlegen des MB-Datensatzes zu beachten?
Für jede Patientin und für jeden Patienten gibt es eine MB-Zeile mit 52 Datenfeldern (Spalten). Die MB-Datei für die ANQ-Messungen entspricht der MB-Zeile des in der Klinik bereits vorliegenden BFS-Datensatzes. Für die Verwendung der MB-Zeile in den ANQ-Messungen muss die klinikinterne Fallidentifikationsnummer (FID) im Datenfeld 51 und die Patientenidentifikationsnummer (PID) im Datenfeld 52 ergänzt werden.
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Was ist beim Anlegen des ZU-Datensatzes zu beachten?
Für jede Patientin und jeden Patienten werden zusätzlich zu den Messdaten der einzelnen Rehabereiche bei Rehaeintritt auch die Daten zur Komorbidität mit der CIRS-Skala erfasst. Diese Daten werden in der ZU-Zeile übermittelt. Die ZU-Datei besteht aus insgesamt 18 Datenfeldern (Spalten). Die klinikinterne Fallidentifikationsnummer (FID) wird im zweiten Datenfeld eingefügt.
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Was ist beim Anlegen des FF-/ KA-/ PP-/ PS-/ PU-Datensatzes zu beachten?
Es müssen pro Patientin oder Patient jeweils zwei Zeilen in den FF-/KA-/PP-/PS-/PU-Dateien angelegt werden; eine Zeile für die Messungen zu Rehaeintritt und eine für die Messungen zu Rehaaustritt. Die Fallidentifikationsnummer (FID) wird jeweils im zweiten Feld eingefügt.
Die Dateien umfassen (ab 2021) folgende Anzahl an Datenfeldern (Spalten):
<ul>
<li>FF-Datei (geriatrische, internistische, muskuloskelettale, neurologische und onkologische Rehabilitation): 59 Datenfelder (Spalten)</li>
<li>KA-Datei (kardiale Rehabilitation): 58 Datenfelder (Spalten)</li>
<li>PP-Datei (paraplegiologische Rehabilitation): 39 Datenfelder (Spalten)</li>
<li>PS-Datei (psychosomatische Rehabilitation): 59 Datenfelder (Spalten)</li>
<li>PU-Datei (pulmonale Rehabilitation): 51 Datenfelder (Spalten)</li>
</ul> -
Wo finden sich genaue Instruktionen zur Erstellung der Datensätze?
Das Datenhandbuch enthält alle Vorgaben bezüglich der Datenformate, Variablenreihenfolgen, Datumsformate, Dateibenennungen, Umwandlung in CSV-Dateien und Datenübermittlung. Dieses steht unter <a href="https://www.anq.ch/de/downloads/?category=3027" target="_blank" rel="noopener">Download Rehabilitation</a> > Handbücher zur Verfügung. Hier finden sich auch die Datenspezifikationen, die im Anhang des Datenhandbuches aufgeführt sind, als Excel-Tabelle. Des Weiteren sind unter <a href="https://www.anq.ch/de/downloads/?category=3027" target="_blank" rel="noopener">Download Rehabilitation</a> > Dateneingabe auch Excel-Tabellen zur Unterstützung bei der Dateneingabe zu finden. Diese sind insbesondere für die Kliniken gedacht, die die Messdaten nicht in einem klinikeigenen Softwaresystem erfassen. Die Eingabemasken ermöglichen einen CSV-Export der Daten gemäss der Datenspezifikation im Datenhandbuch.
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Welche Patientendaten sollen in den Dateien für den jeweiligen Datenliefertermin enthalten sein?
Die Daten aller Patientinnen und Patienten, deren Rehaaustritt innerhalb des definierten Erfassungszeitraumes (01.01. bis 31.12.) liegt, sollen in den Datensätzen enthalten sein. Es müssen also für diese Patientinnen und Patienten vollständige Datensätze der BFS-Statistik sowie die Daten der rehabereichsspezifischen Messinstrumente und die CIRS-Daten vorliegen. Übermittelt werden sollen auch die Daten der Dropout-Fälle und der Testverzichts-Fälle.
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Muss die Fallidentifikationsnummer (FID) in alle Dateien eingefügt werden?
Die klinikinterne Fallidentifikationsnummer (FID) muss in allen Datensätzen der Patientinnen und Patienten vorliegen, da ansonsten die Zusammenführung der Daten pro Patientin oder Patient nicht möglich ist und die Daten in der Auswertung nicht berücksichtigt werden können. In jedem Datensatz ist für die Angabe der FID ein Datenfeld vorgesehen.
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Was ist der Unterschied zwischen der Fallidentifikationsnummer (FID) und der Patientennummer (PID)? / Wieso werden Fallidentifikationsnummer (FID) und Patientennummer (PID) erfasst?
Jeder Person wird innerhalb der Verwaltung eine eindeutige Patientennummer (PID) zugewiesen. Um Patientinnen und Patienten mit mehreren Klinikaufenthalten innerhalb desselben Datenjahres unterscheiden zu können, wird für jeden einzelnen Aufenthalt eine klinikinterne Fallidentifikationsnummer (FID) generiert. In den MB-Daten sind <u>beide</u> Angaben (Stelle/Feld 51: FID und Stelle/Feld 52: PID) zu erfassen. In den FF-/KA-/PP-/PS-/PU-Dateien wird die Fallidentifikationsnummer (FID) jeweils im zweiten Feld eingefügt. Über die FID erfolgt die Verknüpfung der übermittelten Daten je Patientin/Patient zu einem Gesamtdatensatz.
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Wie sollen die Datensätze an den ANQ bzw. das Auswertungsinstitut, die Charité – Universitätsmedizin Berlin, übermittelt werden?
Die einzelnen Datensätze sollen von den Kliniken vor der Übermittlung in ein CSV-Format (Textdatei mit Trennzeichen Semikolon («;») oder Pipe («|») zwischen den Datenfeldern) umgewandelt werden. Die Datensätze werden von den Kliniken in die Online-Plattform ReMoS hochgeladen. Hier erfolgt dann auch die finale Datenabgabe durch die Klinik: Die in ReMoS frei gegebenen Datenuploads werden anschliessend der Charité zur Auswertung zur Verfügung gestellt. Die Online-Plattform ReMoS basiert auf den Vorgaben des revidierten Datenschutzgesetzes (DSG). ReMoS bietet neben der Möglichkeit zum Datenupload auch die Möglichkeit zur Prüfung der Daten vor der finalen Datenabgabe und löst damit das excelbasierte Test-Tool ab. In einer zweistufigen Prüfung werden das Datenformat und anschliessend die Datenqualität in ReMoS geprüft. Die Kliniken können die Ergebnisse der Prüfungen inklusive Fehlerlisten abrufen. Die Fehlermeldungen werden in einem Fehler-Glossar erläutert, das in ReMoS ebenfalls integriert ist. Weitere Informationen unter «Wie erfolgt die Datenprüfung mit ReMoS?»
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Wie müssen die Datensätze, die zur Auswertung übermittelt werden, benannt werden? Worauf ist bei der Benennung der Datensätze zu achten?
Bei der Übermittlung der Datensätze ist an die korrekte Benennung der Einzeldateien zu achten. Ein Bestandteil der Dateinamen ist immer die der Klinik zugeordnete <u>Klinik-ID (Klinikcode).</u> Diese wird vom Auswertungsinstitut für die automatisierte Aufbereitung der Datensätze verwendet. Die Klinik-ID ist generell dreistellig anzugeben: Klinik-IDs zwischen 1 und 9 haben 2 führende «00», z.B. «006», Klinik-IDs zwischen 10 und 99 haben eine führende «0», z. B. «025».
Die konkreten Vorgaben für die Dateibenennung enthalten die Zeichenfolgen «ANQ», die dreistellige Klinik-ID «000» gefolgt von einem Unterstrich «_» und der Rekordart MB/ZU/FF/KA/PP/PS/PU, bspw. «ZU». Dieser obligatorische Benennungsteil kann durch einen optionalen Freitext ergänzt werden, bspw. dem Uploaddatum oder klinikinterner Vermerke. Beispiele für korrekt benannte Datensätze sehen wie folgt aus:
ANQ001_FF.csv
ANQ102_PU_20211231.csv -
Was passiert mit den Daten von Fällen, deren Eintritt bis zum 31. Dezember und deren Austritt erst ab dem 1. Januar des neuen Jahres erfolgt?
Die Daten der sogenannten «Überlieger», also der Fälle deren Rehabilitation den Jahreswechsel beinhaltet, werden mit den Daten des Erhebungsjahres übermittelt, in dem der Austritt stattfindet.
In diesen Fällen werden also sowohl die Daten der Ein- als auch der Austrittsmessungen (plus MB‑/CIRS-Daten) erst mit den Datensätzen des «neuen» Jahres transferiert.
<u>Beispiel:</u> Aufnahme 12.12.2021, Entlassung 03.01.2022 à alle Daten für diesen Fall werden mit den Daten für den Erhebungszeitraum 2022 übermittelt (Stichtag für die Datenübermittlung: 28.02.2023). -
Welche Daten werden nicht an den ANQ bzw. das Auswertungsinstitut, die Charité – Universitätsmedizin Berlin, übermittelt?
Aufgrund des Datenschutzes sollen weder das genaue Geburtsdatum noch der anonyme Verbindungscode der Patientinnen, der Patienten in der MB-Datei an das Auswertungsinstitut übermittelt werden. Diese Informationen müssen aus datenschutzrechtlichen Gründen unbedingt vor dem Versenden der Datensätze gelöscht werden. Im Datenfeld Geburtsdatum wird nur das Geburtsjahr (JJJJ) angegeben, die Angabe zum anonymen Verbindungscode wird komplett gelöscht. (Hinweis: Die Felder mit gelöschten Angaben bleiben als leere Datenfelder in der MB-Datei enthalten.)
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Wann müssen die Daten ans Auswertungsinstitut übermittelt werden?
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DATENÜBERPRÜFUNG | ONLINE-PLATTFORM REMOS
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Was ist ReMoS?
ReMoS steht für <strong>Re</strong>habilitation <strong>Mo</strong>nitoring <strong>S</strong>ystem und ist eine Online-Plattform zum Datenschutzgesetz (DSG)-konformen Datenupload, zur Datenprüfung und -abgabe sowie zum Abruf von Ergebnissen der Datenqualitätsanalysen. Sie enthält eine Dashboard-Ansicht mit den Ergebnissen der Datenqualität im Vergleich zur Stichprobe des jeweiligen Jahres. Auch die klinikspezifischen Datenqualitätsberichte können über ReMoS abgerufen werden.
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Wie erhalte ich Zugang zu ReMoS?
Pro Klinikstandort wird ein zentraler Adminzugang eingerichtet. Über diesen können klinikintern weitere Logins vergeben werden. Für die Registrierung der zuständigen Klinikadministratorinnen und -administratoren wenden Sie sich bitte an die ANQ-Geschäftsstelle.
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Wie erfolgt die Datenprüfung mit ReMoS?
Die Datenprüfung in ReMoS erfolgt zweistufig:
Zunächst werden die hochgeladenen Dateien im Rahmen einer Formatprüfung auf strukturelle Fehler untersucht. Entsprechen die Dateien den Vorgaben (Dateiname, Dateiformat, Trennzeichen, Anzahl Datenfelder), kann in einem zweiten Schritt die Datenqualitätsprüfung gestartet werden. Solange eine Datei im Upload-Paket als fehlerhaft eingestuft wird, kann die Datenqualitätsprüfung nicht gestartet werden. Es müssen dann zunächst die Fehler in den Daten behoben und die korrigierte(n) Datei(en) erneut hochgeladen werden. Die Ergebnisse der Formatprüfung werden in einer Übersicht und detaillierten Liste zur Verfügung gestellt.
Die Datenqualitätsprüfung untersucht die Dateien auf Vollständigkeit und Plausibilität. Die Ergebnisse der Datenqualitätsprüfung stehen in verschiedenen Ansichten zur Verfügung, die folgende Informationen beinhalten:
<ul>
<li>Dokumentation Übersicht: übermittelte Fälle, Ausschlüsse, geprüfte Fälle, grafische Aufbereitung gesamt und nach Rehabereich (Dokumentation korrekt, Auswertbarkeit, Dropout, Testverzicht)</li>
<li>Dokumentation Dateien: grafische Darstellung Dokumentation (Datenzeile fehlend, Fehlerhaft, Korrekt) nach Datei (MB-, ZU-, Messdaten T1, Messdaten T2) und Rehabereich</li>
<li>Fallübersicht: Informationen zur Datenqualität auf Fallebene: Fall-ID, Rehabereich, Ausschlussfall, Dropout-Fall, Dokumentation gesamt, Dokumentation nach Datei (MB-, ZU-, Messdaten zu T1 und T2), Auswertbarkeit, Testverzicht</li>
<li>Fehlerliste: Fehlermeldung auf Fallebene: Fall-ID, Dateityp, Zeitpunkt, Instrument, Meldung)</li>
</ul>
Das Prüfergebnis wird zum Download bereitgestellt. In einem Fehler-Glossar stehen Erläuterungen zu den Meldungen aus den Fehlerlisten der Format-sowie der Datenqualitätsprüfung zur Verfügung.
Die Online-Plattform kann jederzeit zur Prüfung der Datenqualität genutzt werden, um mögliche Fehlerquellen zeitnah zu identifizieren und die Datenqualität zu erhöhen. Alle Testdatensätze können in der Online-Plattform ReMoS samt Prüfergebnis gespeichert werden. Für die finale Datenabgabe kann bis zum Stichtag für die Datenübermittlung ein Datenupload-Paket ausgewählt werden.
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Was ist ReMoS?
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MESSPLAN
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Welche Messinstrumente müssen bei welchem Rehabereich angewendet werden?
Der ANQ sieht in Anlehnung an das Definitionspapier «DefReha<sup>©</sup> Version 3.0» folgende Rehabereiche und Messinstrumente vor:
Geriatrische, internistische, muskuloskelettale, neurologische und onkologische Rehabilitation:
<ol>
<li>Dokumentation des Hauptziels und der Zielerreichung</li>
<li>Wahlweise der Erweiterte Barthel-Index (EBI) <em>oder</em> das FIM<sup>®</sup>-Instrument (FIM<sup>®</sup>)
(Die Kliniken müssen für alle Patientinnen und Patienten aus einem der oben erwähnten Rehabereiche entweder ausschliesslich den EBI oder ausschliesslich den FIM<sup>® </sup>)</li>
</ol>
Kardiale Rehabilitation:
<ol>
<li>Dokumentation des Hauptziels und der Zielerreichung</li>
<li>6-Minuten-Gehtest</li>
<li>MacNew Heart</li>
</ol>
Paraplegiologische Rehabilitation:
<ol>
<li>Dokumentation des Hauptziels und der Zielerreichung</li>
<li>Spinal Cord Independence Measure (SCIM)</li>
</ol>
Psychosomatische Rehabilitation:
<ol>
<li>Dokumentation des Hauptziels und der Zielerreichung</li>
<li>Patient Health Questionnaire – 9 (PHQ-9)</li>
<li>Patient Health Questionnaire – 15 (PHQ-15)</li>
<li>Generalized Anxiety Disorder – 7 (GAD-7)</li>
</ol>
Pulmonale Rehabilitation:
<ol>
<li>Dokumentation des Hauptziels und der Zielerreichung</li>
<li>6-Minuten-Gehtest</li>
<li>Chronic Respiratory Questionnaire (CRQ)</li>
</ol>
Die aufgeführten Instrumente müssen jeweils zu Rehaeintritt und -austritt bei allen Patientinnen und Patienten erhoben werden (Vollerhebung).
Die CIRS (Komorbiditätsskala) muss in allen Fällen bei Rehaeintritt erhoben werden.
Die <u>pädiatrische</u> Rehabilitation ist von der Messung befreit. Es sind keine Messungen sowie Datentransfers für diesen Rehabereich vorgesehen. Aus formalen Gründen muss bei der ANQ-Geschäftsstelle für diesen Rehabereich ein Dispensgesuch eingereicht werden. -
Wer bestimmt die Zuordnung einer Patientin, eines Patienten zu einem Rehabereich?
Die Bestimmung erfolgt in der Rehabilitationsklinik. Ob der gewählte Rehabereich mit den kantonalen Leistungsverträgen/Tarifverträgen der jeweiligen Institutionen übereinstimmt, liegt in der Verantwortung der Kliniken. Für den ANQ ist entscheidend, dass die entsprechenden für den Rehabereich vorgeschriebenen Messungen durchgeführt werden.
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Welche Messinstrumente müssen bei welchem Rehabereich angewendet werden?
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MESSINSTRUMENTE
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Wie werden Hauptziel und Zielerreichung richtig dokumentiert?
Bei der Erfassung von Hauptziel und Zielerreichung sind unterschiedliche Angaben zu Rehaeintritt und Rehaaustritt zu machen. Angaben zum Hauptziel sind ausschliesslich zu Rehaeintritt vorzunehmen, Angaben zur Zielerreichung sowie zur Zielanpassung ausschliesslich zu Rehaaustritt. Die Angaben zum Hauptziel sind somit in der Datenzeile für den Rehaeintritt anzuordnen, die Angaben zur Zielanpassung und Zielerreichung in der Datenzeile des Rehaaustritts.
Die Angaben zu Hauptziel und Zielerreichung dürfen nicht in derselben Datenzeile eingegeben werden. Hauptziel und Zielerreichung werden zu unterschiedlichen Messzeitpunkten erhoben und somit ist für jeden Messzeitpunkt eine eigene Zeile angelegt. Für jeden Messzeitpunkt ist zudem das Test-Datum (Erfassungsdatum) anzugeben. -
Was ist der Unterschied zwischen den beiden Messinstrumente FIM®-Instrument und Erweiterter Barthel-Index (EBI)?
EBI und FIM<sup>®</sup> messen die Funktionsfähigkeit bei Aktivtäten des täglichen Lebens (Activity of Daily Living). Der EBI wurde als lizenzfreie Alternative zum FIM<sup>®</sup> entwickelt. Die beiden Instrumente korrelieren in einem hohen Mass miteinander, unterscheiden sich jedoch im Detaillierungsgrad und der Skalierung. Für das FIM<sup>®</sup>-Instrument gibt es vom Lizenzgeber UDSMR ein ausführliches Manual und zusätzliche Unterlagen. Für den EBI gibt es lediglich eine kurze Testanweisung. Sowohl für den EBI als auch für den FIM<sup>® </sup>haben die ANQ-Expertengruppen Empfehlungen erstellt, welche unter <a href="https://www.anq.ch/de/downloads/?category=3027">Download Rehabilitation</a> > Messinstrumente Rehabilitation zu finden sind. Mittels eines eigens entwickelten ADL-Scores können die Ergebnisse der beiden Instrumente in den ANQ-Auswertungen miteinander verglichen werden (siehe auch <a href="https://www.anq.ch/de/downloads/?category=3027">Download Rehabilitation</a> > ADL-Score Rehabilitation).
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Weshalb muss sich die Klinik für das FIM®-Instrument registrieren?
Das FIM<sup>®</sup>-Instrument ist ein lizenziertes Assessment. Der ANQ hat mit dem Lizenzgeber – der UDSMR – einen Vertrag. Nur Kliniken, welche den «Permission-Letter» erhalten haben, dürfen das Instrument – ausschliesslich für ANQ-Qualitätszwecke im Fachbereich Rehabilitation – nutzen. Für die Kliniken ist die Registrierung lediglich ein administratives Verfahren ohne finanziellen Aufwand.
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Wie erfolgt bei der FIM®-Messung die Dokumentation (Ein- und Austritt) bei Item L – Fortbewegung, wenn unklar ist, wie sich die Patientin, der Patient bei Austritt fortbewegt?
Ist bei Rehaeintritt nicht klar, wie sich die Patientin oder der Patient bei Austritt überwiegend fortbewegen wird, soll der Modus «unsicher» gewählt und sowohl der Modus «Gehen» als auch der Modus «Rollstuhl» bewertet werden. Bei Austritt wird dann der Modus bewertet, der überwiegend für die Fortbewegung genutzt wird. Ist auch bei Austritt der überwiegende Modus «unsicher», sollen erneut beide Fortbewegungsarten bewertet werden. Mehr Informationen zur Dokumentation von Item L-Fortbewegung sind unter <a href="https://www.anq.ch/de/downloads/?category=3027">Download Rehabilitation</a> > Messinstrumente Rehabilitation zu finden.
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Was ist der ADL-Score?
Der ADL-Score ist ein Übersetzungsalgorithmus und wurde im Auftrag des ANQ von der Charité – Universitätsmedizin Berlin entwickelt und validiert. Er transformiert die Items des Erweiterten-Barthel Index (EBI) und des FIM<sup>®</sup>-Instruments in einen übergreifenden Score. Dies ermöglicht einen gemeinsamen fairen Ergebnisqualitätsvergleich der Funktionsfähigkeit von Patientinnen und Patienten unabhängig davon, welches Instrument in den Kliniken bzw. in den einzelnen Rehabereichen angewendet wird. Informationen sind unter <a href="https://www.anq.ch/de/downloads/?category=3027">Download Rehabilitation</a> > ADL-Score Rehabilitation zu finden.
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Wo finde ich Angaben zu den beim CHOP-Code 2021 verwendeten ADL-Scores? Wie hängt der ADL-Score der CHOP-Codes mit dem ADL-Score der ANQ-Messungen zusammen?
Seit 2021 ist der ADL-Score, der bei den ANQ-Messungen verwendet wird, auch die Grundlage für die CHOP-Codierungen des BFS. In den Kliniken werden nach wie vor entweder der Erweiterte Barthel-Index (EBI) oder das FIM<sup>®</sup>-Instrument erhoben.
Für den CHOP-Code «ADL-Score» wird seit 2021 der Überführungsalgorithmus für die Instrumente EBI bzw. FIM<sup>®</sup> in die ADL-Scores angewendet, der auch in den ANQ-Messungen genutzt wird.
Die Kliniken müssen vor der Übermittlung der CHOP-Codes an das BFS die Ergebnisse der Einzelitems aus EBI bzw. FIM<sup>® </sup>in die ADL-Score-Werte anhand einer Überleitungstabelle überführen. Diese Überleitungstabelle ist unter <a href="https://www.anq.ch/de/downloads/?category=3027">Download Rehabilitation</a> > ADL-Score Rehabilitation zu finden.
Bei den ANQ-Messungen werden von den Kliniken die erhobenen EBI/-FIM<sup>®</sup>-Werte (Rohdaten) übermittelt. Die Überführung der Werte aus den beiden Erhebungsinstrumenten EBI bzw. FIM<sup>® </sup>in den ADL-Score erfolgt anschliessend durch das Auswertungsinstitut. -
Was muss bei der Durchführung des 6-Minuten-Gehtests beachtet werden, wenn die Patientin, der Patient Sauerstoff oder eine Gehhilfe benötigt?
Die Ein- und Austrittsmessung findet immer unter der aktuellen Medikation bzw. Sauerstoffgabe sowie unter Verwendung erforderlichen Hilfsmitteln für das Gehen statt. Wenn eine Patientin oder ein Patient Sauerstoff bzw. eine Gehhilfe benötigt, muss dies zwingend beim Test in den dafür vorgesehenen Datenfeldern angegeben werden. Die Verwendung von Sauerstoff bzw. Nutzung einer Gehhilfe kann sich zwischen Ein- und Austritt unterscheiden und richtet sich nach dem erforderlichen Unterstützungsbedarf zum jeweiligen Messzeitpunkt.
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Wie werden Hauptziel und Zielerreichung richtig dokumentiert?