FAQ Psychiatrie
Unsere FAQs enthalten Basiswissen und geben verständliche Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den ANQ und seine Qualitätsmessungen. Folgende FAQs betreffen den ANQ-Fachbereich Psychiatrie.
FAQs
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DATENLIEFERUNG
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Ist es möglich, Daten in Form von SPSS-Tabellen zu liefern?
Ja, das ist möglich.
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Wann müssen die Daten ans Auswertungsinstitut übermittelt werden?
Definitive Daten des Vorjahres sind jeweils spätestens bis 7. März an das Auswertungsinstitut zu übermitteln.
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Welches Trennzeichen sollen wir verwenden, wenn wir die Daten im ASCII- oder CSV-Format senden?
Die einzelnen Variablen müssen sauber und einheitlich getrennt sein, entweder mit TAB, Semikolon oder durch Pipes (ASCII-Kode 124: „|“). Das CRLF (ASCII-Kode 13 und 10) wird als Zeilenumbruch verwendet.
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Ist es möglich, Daten in eine Excel-Tabelle einzugeben?
Ja, die entsprechende Tabelle-Vorlage kann unter <a href="https://www.anq.ch/de/fachbereiche/psychiatrie/download-psychiatrie/" target="_blank" rel="noopener">Download Psychiatrie > Dateneingabe</a> heruntergeladen werden.
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Wie können die erhobenen Daten übermittelt werden?
Die Daten werden seit der Messperiode 2019 über das Dashboard «<a href="https://www.moniq.ch/" target="_blank" rel="noopener">moniQ</a>» an w hoch 2 übermittelt. Dafür erhält pro Klinikstandort eine verantwortliche Person einen Link zur Registrierung in <a href="https://www.moniq.ch/" target="_blank" rel="noopener">moniQ</a>. Die verantwortliche Person kann sich während des ganzen Jahres mit ihrer E-Mail-Adresse und dem selbstgewählten Passwort einloggen und Daten hochladen. Ab Frühjahr 2020 sind im Dashboard live Rückmeldungen zur Korrektheit des Datenformates und zur Datenqualität abrufbar. Nach eventuellen Korrekturen kann einfach ein neues Datenset hochgeladen werden. Zuvor hochgeladene Daten werden dabei automatisch überschrieben. In einem zweiten Schritt muss das finale Datenset bis spätestens am 7. März aus dem Dashboard an w hoch 2 übertragen werden.
Alternativ besteht die Möglichkeit, die Daten entweder auf CD per eingeschriebener Post oder per E-Mail (dann z.B. in einem ZIP-Archiv verschlüsselt und mit gesondert gesendetem oder telefonisch mitgeteiltem Passwort) an die Adresse: <a href="mailto:auswertungsinstitut@whoch2.ch" target="_blank" rel="noopener">auswertungsinstitut@whoch2.ch</a> zu versenden.
Für eine effektive Verschlüsselung von Dateien gibt es kostenlose Porgramme wie z.B. <a href="http://7-zip.de" target="_blank" rel="noopener">7-zip</a>.
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Ist es möglich, Daten in Form von SPSS-Tabellen zu liefern?
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EINZUSCHLIESSENDE FÄLLE
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Müssen in der Erwachsenenpsychiatrie forensische Patientinnen und Patienten in die Messungen eingeschlossen werden?
Ja, alle Erwachsenen sind einzuschliessen. -
Was ist aus Sicht der ANQ-Erhebung ein Fall?
Die ANQ-Falldefinition entspricht derjenigen des Bundesamts für Statistik BFS, wie sie im Detailkonzept für die Medizinische Statistik dargestellt ist. Die Erhebungseinheit ist ein Behandlungsfall.
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Welche Daten müssen geliefert werden?
Die Datenlieferung muss alle Daten von Personen umfassen, die ab Messbeginn am 1. Juli 2012 in die Erwachsenenpsychiatrie bzw. am 1. Juli 2013 in die Kinder- und Jugendpsychiatrie eintraten und bis zum Ende des jeweiligen Messjahres blieben. Für eine lückenlose Dokumentation der Fälle ist es erforderlich, dass mindestens die BFS-Basisdaten für alle Fälle geliefert werden, die im Erhebungszeitraum mindestens einen Tag stationär behandelt wurden, auch wenn sie vor dem Erhebungszeitraum ein- und erst danach wieder austraten.
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Müssen in der Erwachsenenpsychiatrie forensische Patientinnen und Patienten in die Messungen eingeschlossen werden?
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BASISDATEN BFS
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Wo finde ich Informationen zur Medizinischen Statistik der Krankenhäuser des BFS?
Alle Infos zur <a href="https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/gesundheit/erhebungen/ms.assetdetail.1922896.html" target="_blank" rel="noopener">Medizinischen Statistik der Krankenhäuser des BFS</a> sind online verfügbar.
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Wo finde ich Informationen zur Medizinischen Statistik der Krankenhäuser des BFS?
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HONOS UND HONOSCA
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In der von CHUV validierten französischen HoNOS-Version gibt es ein 13. Item zu Problemen mit Psychopharmaka. Welche HoNOS-Daten sollen wir erheben und liefern?
Für die ANQ-Erhebungen sind nur die Instrumente zu verwenden, die vom ANQ herausgegeben werden. Sollte das 13. Item in der französischen HoNOS-Version trotzdem erhoben werden, sind die Daten ohne das 13. Item ans Auswertungsinstitut des ANQ zu schicken.
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Ist beim HoNOS-Item 3 das ausgeprägte Verlangen respektive die Abhängigkeit von Alkohol oder Drogen mit der Stärke 4 zu codieren, wenn im Beobachtungszeitraum kein Konsum stattgefunden hat, aber starkes Craving (Substanzverlangen) bestand? Ist der Kontrollverlust entscheidend? Oder ist dies unter Item 8 zu spezifizieren?
Bitte codieren Sie alle psychischen Probleme, die mit dem Konsum von Alkohol oder Drogen zusammenhängen, auf Item 3, nicht Item 8. Der Wert «4» wäre in diesem Fall zu hoch, geben Sie eher «1» oder «2» an, ausser das Craving macht den Patienten absolut unfähig, etwas anderes zu tun.
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Soll im Datenfile zu HoNOS bzw. HoNOSCA bei Ein- und Austritt je eine Zeile erstellt werden?
Ja, pro Fall ergibt sich für Ein- und Austritt je eine Zeile mit derselben FID, aber mit unterschiedlichen Werten für die Variable «Messzeitpunkt» (1=Eintritt; 2=Austritt). Gleiches gilt auch für BSCL bzw. HoNOSCA-SR.
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Wie codiere ich HoNOS-Item 8, wenn es kein weiteres psychisches oder verhaltensbezogenes Problem gibt, das noch nicht in den Items 1-7 abgebildet wurde?
In Item 8 sollen zusätzliche Störungen oder Probleme, die nicht bereits aufgeführt wurden, bewertet werden (immer die stärkste, die vorliegt). Vorhergehende Items mit Item 8 zu kumulieren ist nicht möglich. Daher sollte die Codierung «D» nicht vorgenommen werden, denn eine psychische Anspannung/Belastung liegt bei allen Psychiatrie-Patientinnen und -Patienten vor und beschreibt somit keine weitere Störung.
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Wie verfährt man beim HoNOS-Item 11 im Falle einer Zuverlegung aus dem Gefängnis? Welche Kodierung ist zu wählen?
Item 11 bezieht sich auf die «übliche Unterkunft» der Patientin/des Patienten. In der Regel ist dies sein Zuhause oder der ständige Wohnsitz. Ein Gefängnis gilt nicht als ständiger Wohnsitz. Falls die Patientin/der Patient keinen eruier- und bewertbaren Wohnsitz vor der Gefängniszeit und nach dem Austritt aus der stationären Psychiatrie hat, ist hier die «9» für «nicht bekannt/nicht anwendbar» zu wählen.
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In der von CHUV validierten französischen HoNOS-Version gibt es ein 13. Item zu Problemen mit Psychopharmaka. Welche HoNOS-Daten sollen wir erheben und liefern?
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BSCL UND HONOSCA-SR
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In der neuen Print- und Online-Version 2016 des BSCL hat der Hogrefe Verlag die Reihenfolge der Items verändert. Braucht es nun neue Versionen und Lizenzen?
Nein. Diese Änderung betrifft nicht die ANQ-Vorgaben, weil der ANQ die zu nutzenden Versionen an die Kliniken ausgibt und für diese die Lizenzgebühr bezahlt. Die Kliniken benötigen keine weiteren Lizenzen vom Hogrefe Verlag. Sollte eine Klinik trotzdem auf eigene Kosten eine Version des Hogrefe Verlags nutzen, muss sie die Reihenfolge der Items bei der Datenabgabe nach der ANQ-Vorlage für die Dateneingabe vornehmen.
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Welche Antwort zählt, wenn eine Patientin/ein Patient bei einem Item zwei Antworten markiert – beispielsweise wenn sie/er beim Item «Nervosität oder innerem Zittern» mit «1 = ein wenig» und gleichzeitig mit «2 = ziemlich» antwortet?
In diesem Fall zählt keine Antwort, weil nicht bekannt ist, welcher Wert der Patientin/dem Patienten am besten entspricht. Das entsprechende Feld ist leer zu lassen. Falls das Personal unmittelbar nach dem Ausfüllen des Fragebogens feststellt, dass zwei Werte angekreuzt sind, kann es bei der Patientin/beim Patienten nachfragen.
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Wenn ein Patient sich weigert, den BSCL bzw. HoNOSCA-SR bei Eintritt auszufüllen, muss er dann bei Austritt ebenfalls nicht ausgefüllt werden und ist der Dropout-Code 8 = anderer Grund (Kein Bogen bei Eintritt ausgefüllt) anzugeben?
Ja, wenn kein BSCL bzw. HoNOSCA-SR vom Eintritt existiert, ist ein solcher vom Austritt für den ANQ nicht verwendbar. Der Dropout-Code 8 mit einer Erläuterung im Textfeld ist richtig. Für die interne, d.h. klinikeigene Nutzung, kann die Austrittsmessung jedoch wichtig sein, um den Verlauf abbilden zu können.
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In der neuen Print- und Online-Version 2016 des BSCL hat der Hogrefe Verlag die Reihenfolge der Items verändert. Braucht es nun neue Versionen und Lizenzen?
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FREIHEITSBESCHRÄNKENDE MASSNAHMEN (FM)
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Handelt es sich um eine Isolierung, wenn eine Klinik einen geschützten, durch eine verschlossene Tür abgetrennten Bereich hat, der sich aus mehreren Zimmern mit mehreren Betten zusammensetzt?
Aus Sicht des EFM bzw. EFM-KJP handelt es sich bei einer solchen Einheit nicht um eine Isolierung, weil der Patient nicht alleine in einem abgeschlossenen Raum behandelt wird, den er nicht verlassen kann. Deshalb muss ein Aufenthalt in einem solchen Bereich nicht als FM erfasst werden.
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Sicherungsmassnahmen im Bett, die mehrere Tage dauern: Ist ein Eintrag am 1. Tag oder täglich ein neuer Eintrag korrekt?
Für jeden Tag ist eine neue FM (Eintrag) zu dokumentieren.
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Welche Daten muss eine Klinik senden, bei der keine FM angewandt werden?
Wenn grundsätzlich keine FM stattfinden oder im Berichtszeitraum keine erfolgt sind, muss kein leeres EFM- bzw. EFM-KJP-File geschickt werden. Wir bitten aber darum, in der Datenlieferungsmeldung um den Hinweis, dass keine FM aufgetreten sind.
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Wie ist eine «mobile» Fixierung (lockere Bewegungseinschränkung) zu codieren?
Diese ist als Fixierung zu betrachten und zu dokumentieren.
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Handelt es sich um eine Isolierung, wenn eine Klinik einen geschützten, durch eine verschlossene Tür abgetrennten Bereich hat, der sich aus mehreren Zimmern mit mehreren Betten zusammensetzt?