Implantatregister SIRIS Hüfte, Knie und Schulter
Seit 2012 dokumentieren alle Schweizer Spitäler und Kliniken ihre implantierten Knie- und Hüftgelenke inklusive Revisionsoperationen im Implantatregister SIRIS. Seit 2025 werden auch Schulterprothesen-Eingriffe im Register erfasst. Die Analyse der registrierten Daten ermöglicht eine laufende Qualitätsentwicklung in der Implantationsmedizin.
Aktuelle Erfassungsperiode
SIRIS Hüfte und Knie: 2012–Dezember 2025
SIRIS Schulter: Juli 2025–Dezember 2025
Publikationspläne der Ergebnismessungen
Registrierung
In SIRIS werden alle in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführten Operationen registriert, sofern eine Patienteneinwilligung vorliegt. Dies gilt auch für Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Ausland.
Verpflichtend zu erfassen:
- primäre Hüft- und Knieprothesen sowie alle Nachfolgeoperationen mit und ohne Komponentenwechsel (Revisionen und Reoperationen). Primäre Osteosynthesen von Frakturen werden nicht erfasst.
- primäre Schulterprothesen sowie alle Nachfolgeoperationen mit und ohne Komponentenwechsel (Revisionen und Reoperationen).
Freiwillige Erfassung seit November 2025:
- Patient-Reported Outcome Measures (PROMs) für die registrierten Hüft-, Knie- und Schultereingriffe.
Konzept, Formulare und Reglemente
Spitäler und Kliniken finden auf der Website von SIRIS weitere Informationen und wichtige Konzepte und Unterlagen: Downloads SIRIS Hüfte, Knie und Schulter
Nutzen
Das Implantatregister SIRIS schafft die Datengrundlage, um die Qualität von Operationen und Implantaten (Langzeitverhalten und Funktion) zu bewerten. Nationale und internationale Vergleiche sind somit möglich. Das Register trägt wesentlich zur Qualitätssicherung und -verbesserung in der Orthopädie bei.
Verantwortlichkeiten und Zusammenarbeit ANQ – SIRIS Stiftung
Der ANQ mandatiert die SIRIS Stiftung mit der Führung des Implantatregisters SIRIS Hüfte, Knie und Schulter. Das Auftragsverhältnis und die Auftragsdatenbearbeitung sind vertraglich geregelt.
Die SIRIS Stiftung
- beauftragt das Kompetenzzentrum SwissRDL – Medical Registries and Data Linkage am Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Bern mit der Führung des Registers.
- ist zusammen mit SwissRDL zuständig für die Berichterstattung zuhanden der Operateurinnen und Operateure, der Spitäler und Kliniken, des SIRIS Stiftungsrats und des ANQ.
Der ANQ
- veröffentlicht die Registerauswertungen von Hüft- und Knieimplantaten gemäss Messplan transparent auf seinem Webportal und per Medienmitteilung. Das entsprechende Publikationskonzept wurde gemeinsam mit dem Scientific Advisory Board Hüfte, Knie und Schulter (SSAB) sowie der Expertengruppe SIRIS erstellt.
- wird ausgewählte Registerauswertungen von Schulterimplantaten transparent auf seinem Webportal und via Medienmitteilung kommunizieren, sobald die Datenlage dies erlaubt. Dazu erarbeitet der ANQ zusammen mit dem SSAB sowie der Expertengruppe SIRIS ein Publikationskonzept.
- Der Aufbau des Schulterregisters wird von einer Steuergruppe begleitet, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der SIRIS Stiftung, des SSAB, von SwissRDL und des ANQ zusammensetzt.
Finanzierung
Das Register finanziert sich über die SIRIS Beiträge. Pro eingekauftem Hüft- oder Knieimplantat leisten die Spitäler und Kliniken einen Beitrag von CHF 20.00 an die SIRIS Stiftung. Bei den Schultereingriffen beläuft sich der SIRIS Beitrag für jede registrierte primäre Operation oder Revision auf CHF 60.00. Spitäler und Kliniken, Implantathersteller sowie Operateurinnen und Operateure bzw. swiss orthopaedics übernehmen je CHF 20.00.
Vom SIRIS Beitrag der Spitäler und Kliniken erhält der ANQ pro Eingriff CHF 1.00 zur Deckung der Aufwände für die Durchführung der Messung. Die genannten Beträge verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer.
Abrechnungsmodalitäten
Mit dem Inkasso hat die SIRIS Stiftung das Treuhandbüro Core Treuhand AG beauftragt. Die Abrechnungsmodalitäten sind für Hüft-/Knieimplantate und Schulterimplantate unterschiedlich geregelt.
Hüft- und Knieimplantate
- Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise.
- Die Implantathersteller informieren die Core Treuhand AG quartalsweise über die Anzahl Implantate (Hüftschäfte und Tibiaplateaus), die von den Spitälern und Kliniken eingekauft wurden.
Schulterimplantate
- Spitäler und Kliniken: Die Rechnungsstellung erfolgt halbjährlich, rückwirkend für jeden registrierten Eingriff.
- Implantathersteller/Lieferanten: Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich durch den Dachverband Swiss Medtech, auf Basis der jährlich registrierten Eingriffe.
- Operateurinnen und Operateure: swiss orthopaedics übernimmt den Betrag von CHF 20 pro Registration für seine Mitglieder. Nichtmitgliedern wird dieser Betrag persönlich in Rechnung gestellt. Die Verantwortung für die Rechnungsstellung liegt bei der SIRIS Stiftung (nicht bei den Spitälern und Kliniken).
Alle anderen ANQ-Messungen werden gemäss Nationalem Qualitätsvertrag ANQ 2011 über Austrittspauschalen der Spitäler und Kliniken finanziert. Mehr zur Finanzierung
Downloads41 Dokumente
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