Nationaler Qualitätsvertrag ANQ
Dem Nationalen Qualitätsvertrag ANQ vom 9. März 2011 sind bis heute alle Schweizer Spitäler und Kliniken, alle Versicherer und Kantone sowie das Fürstentum Liechtenstein beigetreten. Das partnerschaftliche Vertragswerk gilt als internationales Pionierprojekt im Gesundheitswesen. Nebst der Umsetzung regelt es auch die Finanzierung der ANQ-Messungen und – in einem separaten Anhang – die Finanzierung der ANQ-Aufgaben im Bereich der Qualitätsverbesserungen.
Aufgaben, Rechte und Pflichten
Der Beitritt zum Nationalen Qualitätsvertrag ANQ verpflichtet Spitäler und Kliniken, ANQ-Messungen durchzuführen sowie Versicherer, und Kantone und das Fürstentum Liechtenstein, die ANQ-Messungen in ihre Leistungsaufträge respektive ihre Tarifverträge aufzunehmen und eine Anschubfinanzierung zu leisten. Mit der Vertragsunterzeichnung stimmen die Vertragspartner auch einer sorgfältigen Auswertung und transparenten Publikation der Messergebnisse zu.
Beitritt
Die Spitäler und Kliniken sowie die Kantone und das Fürstentum Liechtenstein traten bzw. treten dem Vertrag über das Beitrittsformular bei. Der Beitritt der Versicherer wurde separat über deren Branchenverbände abgewickelt.