Politik: Zur KVG-Änderung vom 21. Juni 2019
Der ANQ begrüsst Art. 58a «Massnahmen der Leistungserbringer und der Versicherer zur Qualitätsentwicklung», der vorsieht, dass gesamtschweizerisch geltende Verträge über die Qualitätsentwicklung (Qualitätsverträge) abgeschlossen werden.
Auf Basis des ersten und bislang einzigen Nationalen Qualitätsvertrags der Schweiz setzt der ANQ seit 2011 erfolgreich landesweit einheitliche Qualitätsmessungen im stationären Bereich des Schweizer Gesundheitswesens um. Die verpflichtende vertragliche Einbindung aller Partner und die vereinbarte Finanzierung gelten auch international als Erfolgsmodell und dienen als Beispiel für Qualitätsmassnahmen in weiteren Versorgungsbereichen.
Der Nationale Qualitätsvertrag des ANQ bildet eine ideale Grundlage für die nun geforderte gemeinsame Weiterentwicklung des Messplans durch die Tarifpartner. Bei der Umsetzung des revidierten Krankenversicherungsgesetzes gilt es deshalb, die Erfahrungen des ANQ sinnvoll zu nutzen, sämtliche Kräfte zu bündeln sowie bisherige wie künftige Qualitätsinitiativen zu koordinieren und zu konzentrieren.