Qualitätsvertrag
Dem Nationalen Qualitätsvertrag vom 18. Mai 2011 sind bis heute alle Schweizer Spitäler und Kliniken, alle Versicherer und Kantone beigetreten. Das partnerschaftliche Vertragswerk gilt als internationales Pionierprojekt im Gesundheitswesen. Nebst der Umsetzung regelt es auch die Finanzierung der ANQ-Messungen.
Aufgaben, Rechte und Pflichten
Der Beitritt zum Nationalen Qualitätsvertrag verpflichtet Spitäler und Kliniken, ANQ-Messungen durchzuführen sowie Versicherer und Kantone, die ANQ-Messungen in ihre Leistungsaufträge respektive ihre Tarifverträge aufzunehmen und eine Anschubfinanzierung zu leisten. Mit der Vertragsunterzeichnung stimmen die Vertragspartner auch einer sorgfältigen Auswertung und transparenten Publikation der Messergebnisse zu.
Beitritt
Die Spitäler und Kliniken sowie die Kantone traten bzw. treten dem Vertrag über das Beitrittsformular bei. Der Beitritt der Versicherer wurde separat über deren Branchenverbände abgewickelt.